Bis das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer in Baden-Württemberg kommt, kann es noch etwas dauern. Eventuell seien Beschlüsse im Lenkungskreis ebenso nötig wie im Ministerrat, sagt ein Sprecher des Sozialministeriums.

Stuttgart - In Baden-Württemberg ist noch unklar, wann das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer wie von Bund und Ländern beschlossen angehoben wird. Derzeit stimme sich das Staatsministerium mit den Ressorts ab, teilte ein Sprecher des Sozialministeriums am Freitag auf Anfrage mit. Eventuell seien Beschlüsse im Lenkungskreis ebenso nötig wie im Ministerrat. Außerdem müssten unter anderem die entsprechenden Verordnungen angepasst werden.

 

Kein bundesweit einheitliches Vorgehen

Bund und Länder hatten am Donnerstag in einer gemeinsamen Beratung beschlossen, Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen schärfer zu ahnden. Auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen konnten sie sich aber nicht einigen.

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In Baden-Württemberg soll wie in weiten Teilen Deutschlands auch ein Bußgeld von mindestens 50 statt wie bislang 25 Euro erhoben, wenn eine Maske nicht wie vorgeschrieben getragen wird. Die neuen Beschlüsse haben keine Auswirkung auf das im Südwesten geltende Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Dieses liegt weiter bei 100 Euro.