Eine Schülerin wollte erreichen, dass alle Klassenzimmer dauerhaft belüftet werden. Außerdem sollte in allen Klassenzimmern ein Mindestabstand von 1,5 Meter gelten. Vor Gericht scheitert sie mit ihren Forderungen.

Freiburg - Eine Schülerin aus dem Ortenaukreis ist mit der Forderung nach strengeren Corona-Schutzmaßnahmen vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte einen entsprechenden Eilantrag mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom Montag ab (2K 2971/20).

 

Die Schülerin wollte mit ihrem Antrag vom 11. September, der sich gegen den Träger der Schule und das Land Baden-Württemberg richtet, erreichen, dass alle Klassenzimmer dauerhaft belüftet werden. Außerdem sollte in allen Klassenzimmern ein Mindestabstand von 1,5 Meter gelten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollte verpflichtend sein und in allen Klassenzimmern eine Luftqualitätsüberwachung installiert werden.

Antragstellerin kann Beschwerde einlegen

Der Staat verletze seine Schutzpflicht nur, wenn Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen würden oder die getroffenen Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich seien, erläuterten die Richter in dem Beschluss. Ein solcher Fall liege bei den angeordneten Hygiene- und Abstandsregeln aber nicht vor. Unter anderem müssen die Klassenräume alle 45 Minuten gelüftet werden und es gelte außerhalb der Klassenräume eine Maskenpflicht.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.