Coronavirus in Baden-Württemberg Strobl pocht auf Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) verteidigt seine Idee zum Umgang mit Quarantäneverweigerern. Allerdings sei das nur das letzte Mittel, räumt er ein.
Stuttgart - Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat seine umstrittene Forderung nach einer Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern verteidigt. Zwar sei die zwangsweise Unterbringung Ultima Ratio in der Sanktionskette, sagte Strobl am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. „Doch es gibt leider bußgeldunempfindliche Personen und das Strafrecht kommt in diesen Fällen zu spät.“ Deshalb dürfe man diese Möglichkeit des Infektionsschutzgesetzes nicht ins Leere laufen lassen.
„Wenn sich die Meinung verbreitet, es sei egal, ob man sich an die Quarantäne hält - werden sich immer weniger Menschen daran halten“, betonte Strobl weiter. „Das wäre fatal im Kampf gegen die Seuche.“ Er glaube nicht an dezentrale Lösungen in den einzelnen Kreisen, sagte der CDU-Bundesvize mit Blick auf Äußerungen von Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Wenn jemand wiederholt und vorsätzlich die Gesundheit anderer Menschen gefährde, brauche der Staat eine Handhabe, um die Allgemeinheit zu schützen. „Ansonsten riskieren wir, die generelle Akzeptanz der Maßnahmen zu gefährden.“
Brief an Amtskollegen wurde öffentlich
Strobl hatte zuvor in einem Brief an Lucha und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern gefordert. Das Innenministerium sehe dafür den Bedarf für ein geschlossenen Krankenhaus. Die Ortspolizeibehörden sollten bereits nach dem ersten bekannten Quarantäne-Verstoß sofort das gerichtliche Verfahren zur „zwangsweisen Absonderung in einem geschlossenen Krankenhaus einleiten“, hieß es darin.
Strobl erntete für den Vorschlag Bedenken und Kritik - unter anderem vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK), Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), und der Opposition im baden-württembergischen Landtag. Gesundheitsminister Lucha sprach von Einzelfällen, für die keine zentrale Einrichtung aufgebaut werden müsse.
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