Stuttgart - Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) macht in der Landesregierung Druck, damit Quarantäneverweigerer zwangsweise in ein geschlossenes Krankenhaus eingewiesen werden, wenn sie sich nicht an die Auflagen zur häuslichen Isolation wegen einer Corona-Infektion oder eines Verdachts halten. Das mahnt Strobl in einem Brief an seinen Kabinettskollegen, den Sozial- und Gesundheitsminister Manfred Lucha sowie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (beide Grüne) an, der unserer Zeitung vorliegt.
Strobl schlägt vor, die Räumlichkeiten der früheren Lungenfachklinik St. Blasien als zentrales Krankenhaus für solche Zwecke zu verwenden und will eine Zwangseinweisung im Zusammenhang mit Corona „in einem geordneten gerichtlichen Verfahren“ abwickeln. Das heißt, dass ein solcher Schritt ausschließlich auf richterliche Anordnung vollzogen werden kann.
Quarantäneverweigerer gefährden andere
Die „Bürger Baden-Württembergs haben einen Anspruch darauf, dass wir sie effektiv vor bekannten und vermeidbaren Gefahren für ihr Leben und ihre Gesundheit schützen“ erklärt Strobl zur Begründung seiner Initiative in dem Schreiben. „Die Ansteckung mit Sars-CoV-2 durch behördenbekannte Quarantäneverweigerer ist eine solche Gefahr.“
Aus dem Brief vom 30. Oktober lässt sich ablesen, dass die beiden Fachressorts sich seit Mai dieses Jahres über das Thema streiten. Strobl beruft sich in seinem Vorstoß für eine harte Linie gegenüber Quarantänebrechern auf das Infektionsschutzgesetz, genauer auf dessen Paragraf 30 zur Absonderung von ansteckenden Kranken. Demnach hat „die zuständige Behörde anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden“, heißt es im Gesetz.
Während Luchas Ministerium die zwangsweise Absonderung in einem geschlossenen Krankenhaus laut Strobls Ausführungen als Maßnahme zur „Abschreckung“ einordne, sieht der Innenminister und CDU-Landeschef darin ein Instrument des Gesundheitsschutzes. „Wenn eine Person als bestätigter oder potenzieller Träger von Sars-CoV-2 identifiziert wurde, dient ihre Absonderung nicht der Strafe, sondern dem Schutz der Mitmenschen“, erläutert Strobl dem Kollegen in seinem Brief. Das gelte auch, wenn die Person gegen ihren Willen zwangsweise abgesondert werden müssen weil sie sich nicht an die Anordnungen zur häuslichen Isolation halte.
Strobl befürchtet weitere Erkrankungswellen
Mit Nachdruck setzt Strobl sich für die Errichtung eines zentralen geschlossenen Krankenhauses zur Aufnahme von Corona-Quarantäneverweigerern ein. Lokale Lösungen hält der Minister nicht für tragfähig. „Das Innenministerium sieht den Bedarf für ein solches geschlossenes Krankenhaus“, schreibt er.
Zwar halten sich laut Strobl die allermeisten Bürger im Land an die Coronaregeln. Doch bei Schwerpunktkontrollen der Ortspolizeien seien „einige wenige Personen“ unter Quarantäne nicht zuhause angetroffen worden. In seinem Brief beschreibt er einen Fall aus Wendlingen am Neckar, bei dem eine Person zwei Mal binnen vier Tagen gegen Quarantäneauflagen verstoßen habe. Am 8. Oktober sei der Betroffene erst auf polizeiliche Aufforderung nach Hause zurückgekehrt. Erst nach dem zweiten Verstoß am 12. Oktober sei ein gerichtlicher Antrag auf zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik durch die Stadt Wendlingen gestellt worden.
Wenigstens ein Teil der Ansteckungsrisiken wäre vermeidbar gewesen, meint Strobl. „In diesem Sinne bitte ich Sie, die Einrichtung eines zentralen geschlossenen Krankenhauses zur zwangsweisen Absonderung von Quarantäneverweigerern in Angriff zu nehmen“, schreibt er an Lucha. Man benötige es in der aktuellen Situation und in den weiteren Erkrankungswellen, die vermutlich noch dem Land lägen. Strobel: „Es dient der Entlastung der schon über Gebühr belasteten Kommunen, dem professionellen Umgang mit den Betroffenen und dem Schutz unserer Mitbürger.“