Unternehmer, die bei allen Corona-Hilfsprogrammen bisher leer ausgegangen sind, können noch bis Ende Oktober eine sogenannte Härtefallhilfe beantragen.

Stuttgart - Von der Corona-Krise betroffene Unternehmer, die bei allen Hilfsprogrammen bisher leer ausgegangen sind, können noch bis Ende Oktober eine sogenannte Härtefallhilfe beantragen. „Aus den bislang eingegangenen Anträgen zeigt sich, dass insbesondere junge Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich für eine Unterstützung im Bundesprogramm zu qualifizieren“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in Stuttgart. Die Härtefallhilfen seien daher ein kleiner, aber wichtiger Mosaikstein im Gefüge der Unterstützungsmaßnahmen.

 

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Bis Mitte August sind den Angaben zufolge in Baden-Württemberg 65 Anträge eingegangen. Damit liege das Land, auf das rund ein Sechstel aller bundesweit gestellten Anträge entfalle, gleichauf mit Bayern und Nordrhein-Westfalen. Mit rund einem Viertel aller bundesweit bewilligten Anträge sei man auf einem guten Weg: Auf Baden-Württemberg entfallen demnach bisher 9 von bundesweit 37 Bewilligungen.

Eine unabhängige Kommission prüft jeden Antrag einzeln und entscheidet, ob ein Härtefall vorliegt, hieß es. Die Höhe orientiere sich grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes. Im Regelfall soll es aber nicht mehr als 100 000 Euro geben.