Das Wetter wird schön, der Wunsch nach einem Vatertag, wie er immer war, ist groß – aber was ist in Baden-Württemberg erlaubt und auf was muss man am Feiertag verzichten?

Freizeit und Unterhaltung: Theresa Schäfer (the)

Stuttgart - Mit vielen Freunden und dem Bollerwagen durch Wald und Felder ziehen – das gehört bei vielen Männern an Christi Himmelfahrt zur Tradition. Aber in Coronazeiten muss auch dieser Vatertag anders ausfallen als in den vergangenen Jahren. So sind die Regeln:

 

Wandern

... ist an sich zwar kein Problem – allerdings nur, wenn die geltenden Regeln eingehalten werden: In Baden-Württemberg dürfen in der Öffentlichkeit Mitglieder von zwei Haushalten miteinander unterwegs sein. Vernünftigerweise sollte man aber Ausflugs-Hotspots wie den Max-Eyth-See oder Bärensee meiden und sich etwas weniger frequentierte Strecken aussuchen (in unserer Bildergalerie haben wir ein paar Vorschläge zusammengestellt).

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Freunde treffen

... ja, aber im kleinen Kreis. Denn wie gesagt: Zwei Haushalte sind das Maximale. Wäre man mit zwei Freunden aus verschiedenen Haushalten unterwegs, würde man einen Verstoß gegen die Corona-Verordnung des Landes begehen. Denn zu weiteren Personen muss ein Abstand von mindestens anderthalb Metern eingehalten werden. Wer gegen die Regeln verstößt, für den kann es mit 100 bis 1000 Euro Bußgeld teuer werden.

Ausflugslokale und Biergärten

... dürfen seit dieser Woche in Baden-Württemberg wieder öffnen – allerdings mit Auflagen. Denn auch hier gilt: Abstand ist Pflicht. Die Restaurants müssen dafür sorgen, dass zwischen den Gästen ausreichend Platz ist. Und natürlich kann man auch hier nicht mit dem ganzen Freundeskreis ankommen: Maximal die Mitglieder von zwei Haushalten dürfen miteinander ein Lokal besuchen. Laut Corona-Verordnung des Landes müssen in den Restaurants auch Kontaktdaten hinterlegt werden. Um das einfacher zu organisieren, muss man in vielen Lokalen jetzt vorher einen Tisch reservieren.

Badeseen

... locken, denn der Vatertag soll warm und sonnig werden. Freibäder bleiben weiterhin geschlossen. Aber an die Badeseen darf man gehen – soweit man sich an die entsprechenden Kontakt- und Abstandsregeln hält. Wird es da aber zu voll, könnten die Kommunen und die Polizei einschreiten.

Ausflugsschiffe

... dürfen seit dieser Woche wieder ihre Anker lichten. An Bord gilt wie in Bussen und Bahnen Maskenpflicht. Beim Stuttgarter Neckar-Käpt’n geht es allerdings erst am 29. Mai wieder los: „Wir wurden zwar angenehm von der Entscheidung überrascht, dass es mit der Schifffahrt wieder losgehen kann, wir sind aber noch in den letzten Zügen unserer umfassenden Sanierungsarbeiten“, sagt Jens Casper, der neue Besitzer der Cannstatter Schiffsflotte. Am Vatertag wird es aber zur Unterhaltung der Spaziergänger zwischen Bad Cannstatt und dem Max-Eyth-See ein Konzert auf dem Floß des Neckar-Käpt’n geben.

Am Bodensee ergibt sich eine besondere Situation: Dort sticht die Weiße Flotte zwar am Mittwoch wieder in See, Lindau und die anderen bayerischen Häfen können die Ausflugsschiffe aber nicht ansteuern: Bayern erlaubt die Schifffahrt erst ab Ende Mai. Auch die Schweiz und Österreich werden nicht angefahren.

Wilhelma, Nymphaea und Co.

... sind auch eine Option. Seit dem 11. Mai dürfen auch die Zoos in Baden-Württemberg wieder Besucher empfangen. Auch der zoologisch-botanische Garten in Stuttgart hat wieder geöffnet – mit besonderen Corona-Auflagen. Die Häuser der Wilhelma sind geschlossen, auch die kommentierten Fütterungen müssen ausfallen. Auf dem Gelände herrscht Maskenpflicht, Tickets kann man nur online kaufen.

Auch den Esslinger Tierpark Nymphaea können Besucher wieder ansteuern – auch hier gelten die Auflagen, die das Land im Kampf gegen das Coronavirus erlassen hat. Auch der Ludwigsburger Märchengarten im Blühenden Barock ist geöffnet und kann besucht werden. Allerdings sind die Besucherzahlen beschränkt.

Freizeitparks wie Tripsdrill oder das Traumland an der Bärenhöhle haben weiterhin geschlossen. Sie dürfen erst ab dem 29. Mai wieder öffnen.

Sport treiben

... ist natürlich erlaubt. Individualsportarten wie Joggen und Fahrradfahren sind ohnehin kein Problem (wenn man das goldene Gebot des Abstands befolgt), seit dem 11. Mai darf man eingeschränkt auch andere Sportarten im Freien betreiben. Die Vorgabe: Zwischen den Sportlern müssen 1,5 Meter Abstand sein („ein Training, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt“, heißt es in der Corona-Verordnung des Landes). Maximal fünf Sportler dürfen zusammen trainieren.