Welche Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg über die Feiertage gelten, ist nach dem Rückzieher bei der Osterruhe noch unklar. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte am Donnerstag: „Das wird noch geklärt“.

Stuttgart - Nach dem Rückzieher bei der Osterruhe ist noch unklar, welche Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg über die Feiertage gelten. „Das wird noch geklärt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag in Stuttgart. In dem Beschluss von Bund und Ländern vom frühen Dienstagmorgen hatte es geheißen, dass sich während des Oster-Lockdowns zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre sollten nicht mitgezählt werden.

 

Nachdem die Osterruhe aber am Mittwoch gekippt wurde, ist nicht klar, ob über die Feiertage nun die Kontaktregeln der Notbremse gelten. Das würde bedeuten, dass sich in Kreisen mit über 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Dem Vernehmen nach soll diese Frage bis diesen Freitag geklärt sein. In Bayern sollen auch über Ostern die strengen Kontaktregeln gelten. Wie in Baden-Württemberg sind aber Gottesdienste erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.