Zu Anfang nächsten Jahres müssen auch Kita-Kinder in Bayern auf das Coronavirus getestet werden. Das hat das Kabinett beschlossen. Die Tests sollen dreimal wöchentlich stattfinden.

München - . Die Corona-Testpflicht für Kita-Kinder in Bayern kommt. Ab dem 10. Januar muss für Kinder ab einem Jahr drei Mal wöchentlich ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden, damit sie die Einrichtung besuchen dürfen, teilte die bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung am Dienstag in München mit. Die genaue Umsetzung der Testpflicht vor Ort bleibe den Trägern der Kitas überlassen, erläuterte der Chef der Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU), den Beschluss.

 

Konkret heißt das: Die Eltern oder Sorgeberechtigten von Kita-Kindern müssen entweder drei Mal pro Woche glaubhaft versichern, bei ihrem Kind einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen zu haben. Oder aber, die Einrichtung bietet Schnelltests oder sogenannte PCR-Pooltests mit der Lolli-Methode an. Außerdem zählen auch negative Testnachweise von offiziellen Teststellen - egal, ob es sich dabei um Schnelltestergebnisse im Rahmen der Bürgertestung oder PCR-Tests handle.

Details sind noch unklar

Weitere Details zur Kita-Testpflicht sind bislang nicht bekannt. Zum Beispiel ist die Frage noch nicht geklärt, ob Kita-Träger eine Art der Testdurchführung für ihre Einrichtung verbindlich festlegen können oder auf jeden einzelnen Elternwunsch eingehen müssen. Staatskanzleichef Herrmann sagte, man habe den 10. Januar bewusst gewählt, weil die Kitas Zeit bräuchten, die Testpflicht umzusetzen. Für die Träger dürfte es nicht leicht werden, genug Schnelltests oder PCR-Labore zu finden.

Bereits am vergangenen Freitag hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine Kita-Testpflicht angekündigt. Das Sozialministerium sollte bis zur Kabinettssitzung am Dienstag einen Vorschlag zur Umsetzung erarbeiten. Laut Söder müsse diese Testpflicht „praktikabel sein“ für die Eltern und dürfe die Kita-Mitarbeitenden „nicht überlasten“. Derzeit ist die Lage an bayerischen Kitas wie folgt: Manche Kitas bieten Pool-Tests an, andere verteilen Berechtigungsscheine für Selbsttests an Eltern.