Voraussichtlich ab kommendem Montag dürfen Grundschulen in Bayern auf breiter Front öffnen. Außerdem stellte CSU-Chef Markus Söder unter anderem für die Außengastronomie Öffnungsmöglichkeiten ab der kommenden Woche in Aussicht.

München - Grundschulen in Bayern dürfen von kommenden Montag an voraussichtlich auf breiter Front für alle Klassenstufen öffnen. Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder zeigte sich am Montag nun doch bereit, den Grenzwert für Distanzunterricht erst bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 festzusetzen - wie in der sogenannten Bundes-Notbremse vorgesehen - und nicht wie bisher in Bayern schon bei 100. Es bleibe dann bei der Test- und der Maskenpflicht, sagte Söder nach einer Schaltkonferenz des CSU-Vorstands in München. An weiterführenden Schulen will Söder dagegen - anders als sein Koalitionspartner, die Freien Wähler - beim Grenzwert 100 bleiben.

 

Zugleich stellte Söder Öffnungsmöglichkeiten ab der kommenden Woche für die Außengastronomie, für Theater und Kinos in Aussicht, wenn die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, und mit Tests und Termin. Details zur Ausgestaltung der Regelung nannte er aber zunächst nicht. Ebenso deutete er an, in den Pfingstferien könnten Ferienwohnungen und Hotels öffnen, mit Tests und Hygienekonzepten.

Abschlussklassen und Viertklässler ausgenommen

Mit der Öffnungsmöglichkeit jedenfalls für Grundschulen bis zum Inzidenzwert 165 kommt Söder seinem Koalitionspartner ein Stück weit entgegen. Die Freien Wähler fordern den höheren Grenzwert für Distanzunterricht allerdings für alle Schularten und Klassen. Ohnehin ausgenommen sind unter anderem Abschlussklassen und Viertklässler. Die Koalition wollte sich am Montagabend über das weitere Vorgehen abstimmen, entscheiden muss dann an diesem Dienstag das Kabinett.

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Auch die von Söder in Aussicht gestellten Öffnungsmöglichkeiten etwa für die Außengastronomie, für Theater und Kinos sind keine neue Erfindung. Darauf hatten sich Bund und Länder als möglichen weiteren Öffnungsschritt schon Anfang März verständigt. Und auch in der bayerischen Corona-Verordnung sind die Öffnungsmöglichkeiten schon enthalten - unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens „stabil oder rückläufig“ erscheint. Weil dies vor einigen Wochen noch nicht der Fall war, hatte das Kabinett solche neuen Lockerungen aber auf Eis gelegt.