Wer zweimal gegen Corona geimpft ist, soll in Berlin mehr Freiheiten bekommen. An anderer Stelle wird die geltende Verordnung leicht verschärft. Der Senat stellt sich auf weitere Anpassungen ein.

Berlin - Menschen in Berlin, die schon zweimal gegen Corona geimpft wurden, sollen bald etwas mehr Freiheiten bekommen. Sie werden künftig wie solche mit einem negativen Test behandelt, wie der Senat am Dienstag beschloss. Damit dürfen sie ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels Einkaufen gehen, einen Friseur- oder Kosmetiksalon, ein Museum oder eine Ausstellung besuchen.n Gelten soll das 15 Tage nach der Zweitimpfung. Als Nachweis gilt der Impfpass. Anders als für Geimpfte gilt die neue Regel nicht für Menschen, die bereits an Corona erkrankt waren und als genesen gelten.

 

Beschlossen wurden weitere kleinere Anpassungen der Corona-Verordnung. So gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken künftig erst ab 14 Jahren. Zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine normale OP-Maske, wie Senatssprecherin Melanie Reinsch am Dienstag nach der Senatssitzung mitteilte. Kunden von Fahrschulen müssen künftig außerdem ein negatives Testergebnis vorlegen, wenn sie zur Fahrstunde kommen. Generell gilt: Überall da, wo ein negatives Testergebnis vorgeschrieben ist, sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ausgenommen. Das war bisher in der Ordnung nicht geregelt.

Die Verordnung erlaubt Kindern Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen plus einer betreuenden Person. Bisher galt für die Kinder ein Höchstalter von 12 Jahren, künftig sind es 14 Jahre. Die neuen Regelungen treten voraussichtlich am Sonntag in Kraft.

Zuletzt hatte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) mehrfach mehr Freiheiten für Geimpfte gefordert. Bei der Senatssitzung setzten sich dem Vernehmen der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) dafür ein. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh teilt diese Einschätzung: „Wenn von geimpften Menschen genauso wenig eine Ansteckungsgefahr ausgeht wie von Getesteten, dann müssen sie schnellstmöglich auch wie Getestete behandelt werden“, sagte er am Dienstag. „Wir folgen damit den Empfehlungen des RKI.“

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, „dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen“. Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko „spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis“. Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Auch Kontaktbeschränkungen werden verlängert

Nach RKI-Angaben wurden in Berlin bisher 7,3 Prozent der Bevölkerung zweimal geimpft, etwa 16,6 Prozent mindestens einmal (Stand Dienstag, 8.00 Uhr). Dazu zählen vor allem Menschen über 60, medizinisches und Pflegepersonal, Menschen mit bestimmten schweren oder chronischen Erkrankungen, aber zum Beispiel auch Polizisten, Lehrer und Kita-Erzieher.

Unabhängig von der neuen Regelung zu Geimpften verlängerte der Berliner Senat erneut den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Bisher war die aktuelle, am 2. April in Kraft getretene Verordnung zur Pandemiebekämpfung bis einschließlich Sonntag (18.4.) befristet. Nunmehr soll sie bis zu drei Wochen länger greifen.

Damit werden zum Beispiel auch Kontaktbeschränkungen verlängert: Im Freien dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. Nachts ist der Aufenthalt im Freien nur allein oder zu zweit gestattet - auch hier werden Kinder nicht mitgezählt. Beim Einkaufen in Geschäften gelten Beschränkungen, Restaurants bleiben geschlossen, Hotelübernachtungen sind untersagt.

Allerdings dürften diese Regeln nicht mehr allzu lange gelten: Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag Änderungen am Infektionsschutzgesetz mit dem Ziel, die Corona-Regeln in Deutschland zu vereinheitlichen und eine bundesweit verbindliche Notbremse für Regionen einzuziehen, in denen die Inzidenz bei 100 Infizierten pro 100 000 binnen einer Woche oder höher liegt. In Berlin ist das derzeit der Fall.

Sollte die Notbremse in der Hauptstadt zum Tragen kommen, müssten sich die Berlinerinnen und Berliner nicht nur auf die erneute Schließung vieler derzeit geöffneter Geschäfte einstellen, sondern auf nächtliche Ausgangssperren. So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht mehr erlaubt sein, es soll aber Ausnahmen geben. Noch in dieser Woche will der Senat zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, wie sich die auf Bundesebene geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Berlin umsetzen lassen.