Der Genesenenstatus gilt in Deutschland nicht mehr für 180, sondern nur noch für 90 Tage. Die Verkürzung kam Mitte des Monats völlig überraschend - und sorgt für Kritik.

Berlin - Unionspolitiker haben mit Verweis auf eine neue EU-Vereinbarung gefordert, die Verkürzung des Genesenenstatus nach Corona-Infektionen in Deutschland zurückzunehmen. Der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt, griff in der „Welt“ Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an: „Während Lauterbach den Genesenenstatus in Deutschland fragwürdig auf drei Monate verkürzt, stimmt die Ampel auf EU-Ebene einem Genesenenstatus von sechs Monaten zu. Das ist vollkommen planlos“. Die Regierung verwies erneut darauf, dass die Festlegung vom zuständigen Robert Koch-Institut auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse getroffen worden sei.

 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte am Mittwoch bei „Bild“: „Der Genesenenstatus sollte in Deutschland wieder sechs Monate gelten.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), sagte: „Minister Lauterbach wird der Öffentlichkeit erklären müssen, warum Deutschland einen Sonderweg geht. Als Land in Europas Mitte einen Alleingang zu vollziehen, wäre fragwürdig.“ Die Regierung werde neu bewerten müssen, ob „die Verkürzung über Nacht“ die richtige Entscheidung gewesen sei.

EU setzt bei Reisenden auf andere Fristen

Hintergrund: Die EU-Staaten hatten sich am Dienstag darauf verständigt, dass sich Reisende innerhalb der Union ohne weitere Auflagen frei bewegen können sollen, wenn sie einen gültigen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorlegen. Beim Genesenennachweis wird hier eine Gültigkeit von 180 Tagen genannt, also sechs Monate. In Deutschland war der Status Mitte des Monats überraschend auf eine Zeitspanne von 28 bis 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test verkürzt worden.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte am Mittwoch in Berlin, bei der EU-Vereinbarung handele es sich um eine Regelung für Reisen innerhalb der Staatengemeinschaft. „Wenn Sie allerdings im Land sind (...), gelten die Regelungen des jeweiligen Mitgliedslandes“. Die Länder könnten hier eigene Regelungen treffen.

Kritik: Änderung nicht vorher durch RKI angekündigt

Zur Kritik an der Verkürzung des Genesenenstatus sagte er: „Natürlich, wir sind nicht ganz glücklich damit, wie das gelaufen ist.“ Er verwies zugleich auf ein neues Verfahren, das zuvor von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden war. Dieses müsse sich noch einspielen. Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das Robert Koch-Institut (RKI) auf einer Internetseite bekannt macht - sie gelten dann unmittelbar. Kritisiert wird unter anderem, dass die erfolgte Änderung durch das RKI vorher nicht angekündigt wurde.

Der Sprecher versicherte, zur Verkürzung des Genesenenstatus habe es keine Weisungen des Gesundheitsministeriums gegeben. „Der Minister war davon nicht in Kenntnis gesetzt, dass am Sonnabend generell der Genesenenstatus geändert wird.“ Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte: „Das war jetzt keine politische Entscheidung, sondern es ist der wissenschaftliche Stand, den das RKI, das dafür zuständig ist, mitgeteilt und umgesetzt hat“.