Nach Protesten soll die Bundes-Notbremse für die Hochschulen entschärft werden. Das geht aus einem Bericht hervor. Demnach sind Präzisierungen im Gesetz geplant.

Berlin - Die gerade beschlossene Bundes-Notbremse soll einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) zufolge für die Hochschulen entschärft werden. Hintergrund sind Proteste aus dem Hochschulbereich und aus den Ländern. Durch eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen die Notbremse-Regeln nun entsprechend geändert werden, wie aus einer Gesetzesvorlage hervorgeht, die dem RND vorliegt.

 

Die Wissenschaftsminister der Länder und die Hochschulrektorenkonferenz hatten Korrekturen gefordert. Der Grund: Hochschulen und Schulen werden in der Bundes-Notbremse in einem Atemzug genannt. Die Schul-Regeln, so die Kritik, ließen sich aber nicht einfach auf Hochschulen übertragen, etwa die Vorgabe, dass auf „Wechselunterricht“ umgestellt werden muss, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet.

Distanzlehre in manchen Studiengängen nicht möglich

Ab einer Inzidenz von 165 ist laut Notbremse zudem „Präsenzunterricht“ verboten. Hier hatten Länder und Hochschulen kritisiert, dass eine Komplettschließung und Umstellung auf Distanzlehre in Studiengängen mit viel Praxisbezug und Laborarbeit kaum möglich ist, etwa im Medizinstudium oder auch im Sportstudium.

Die Wissenschaftsminister hatten in einem Schreiben an Gesundheitsminister Jens Spahn und Bildungsministerin Anja Karliczek (beide CDU) auch klargestellt, dass sie bestimmte Praxisteile im Studium trotz Notbremse weiter aufrechterhalten wollen.

Nun sind dem Entwurf zufolge Präzisierungen im Gesetz geplant: Aus der Vorschrift zur Umstellung auf Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 werden die Hochschulen herausgenommen und für Praxisteile im Studium werden auch offiziell Ausnahmen ermöglicht, auch wenn die Inzidenz die 165er-Marke überschreitet.