Ostern steht vor der Tür – Familienfeiern fallen aus, ebenso Einkaufstouren am Samstag. Wie voll wird es da an den Ausflugszielen der Landeshauptstadt sein? Die Polizei hat ein Auge darauf.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Das Wetter wird toll, hohe Feiertage stehen an, doch die Kontaktverbote und die Regeln zur Eindämmung der Pandemie bestehen weiter. Stadt und Polizei unterstützen sich gegenseitig bei den Kontrollen. Weitgehend sei das kein Problem.

 

Was ist gesperrt?

Abgesperrt sind Grillplätze, Sitzgruppen im Freien, Bolzplätze und Spielplätze. Einzeln stehende Parkbänke sind frei.

Wer überwacht das?

Die Polizei und der städtische Vollzugsdienst teilen sich die Aufgaben. „Der Städtische Vollzugsdienst wird die Einhaltung der Corona-Verordnung insbesondere auf Spielplätzen, Sportstätten wie Bolzplätzen und an Grünflächen wie beispielsweise am Bärensee in Stuttgart kontrollieren“, teilt der Pressesprecher Martin Thronberens mit. Dadurch solle die Polizei in den genannten Bereichen entlastet werden. Die Polizei übernimmt die Kontrolle der öffentlichen Plätze. Als die Verordnung eingeführt wurde, war zum Beispiel der Marienplatz noch sehr voll. Die Polizei ging hin und schickte die Menschen – wie auch aus kleineren Grünanlagen und am Ufer des Feuersees – zu ihrer eigenen Sicherheit weg.

Wie reagiert die Polizei?

Die Beamten sprechen Personen an, wenn sie gegen die Kontaktverbote verstoßen. Erlaubt sind draußen nur Zweiergruppen und Familien, die gemeinsam unterwegs sind. Wenn sich zwei Paare begegnen und unterhalten, dabei aber Sicherheitsabstand halten, schreite die Polizei nicht ein. Lassen sich jedoch alle vier recht dicht nebeneinander auf einer Bank zum Plausch nieder, würde man sie darauf hinweisen, dass sie gegen die Regel verstoßen.

Wann dräuen Konsequenzen?

Der Verstoß gegen die Auflagen, die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen sind, ist eine Straftat. Das Bußgeld kann bis zu 1000 Euro betragen. „Wir gehen natürlich abgestuft vor“, sagt der Polizeisprecher Stefan Keilbach. Sieht die Polizei eine Gruppe, die sich gemeinsam zum Picknick niederlässt, würde man die Personen ansprechen. „Da fragen wir erst, ob sie die Regelungen kennen“, erläutert Keilbach. Dann würde man die Gruppe auffordern, sich aufzulösen und den Platz zu verlassen. „Wenn man dann bei einer späteren Kontrolle sieht, dass die immer noch da ist, ist die Lage natürlich anders“, sagt Keilbach. Dann kann es sein, dass die Personalien aufgenommen werden. Wenn dann noch immer keine Einsicht herrscht, folgt eine Anzeige.“

Was darf man?

Schon seit längerem wird betont, dass man an Ostern größere Feiern vermeiden soll – so schwer es allen am höchsten christlichen Feiertag fällt. Doch die Begrenzung der Kontakte soll die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. Auf jeden Fall erlaubt ist es, in die Natur zu gehen, zum Spaziergang oder zum Sport. Die Stadt hat nun darum gebeten, dabei Rücksicht zu nehmen – gegenseitig aufeinander und auf die Natur. Das Abstandhalten solle nicht dazu führen, dass man von den Wegen abweicht und die Natur, die gerade am Erwachen und Aufblühen ist, stresst und Pflanzen zertritt. Auch sollen die verschiedenen Gruppen Rücksicht aufeinander nehmen: „Radfahrer und Jogger könnten erwägen, ein klein bisschen langsamer unterwegs zu sein und sollten einen Bogen machen, wenn ihnen Spaziergänger begegnen“, sagt der Polizeisprecher Stefan Keilbach. Umgekehrt sollen Familien nicht die ganze Wegesbreite belegen, sondern so gehen, dass Sportler auch Platz haben. Ein Signal mit der Fahrradklingel helfe, die Radler rechtzeitig wahrzunehmen. Das Eingreifen der Polizei sei eher als ein Ermöglichen der Bewegung in der freien Natur gedacht, nicht als eine Einschränkung, „das wollen wir ja nicht“, sagt Keilbach.

Wird die Polizei oft gerufen?

Dass Nachbarn sich gegenseitig denunzieren, wenn ein Besucher auf dem Balkon sitzt, das komme nicht vor, sagt der Polizeisprecher. Wenn drei Personen – ein Besucher bei einem befreundeten Paar zum Beispiel – auf dem Balkon einen Kaffee trinken, ist alles okay. „Wenn wir gerufen werden, dann sind es die gravierenderen Fälle“, sagt er. Ein Beispiel sei die Party auf dem Dach eines Studentenheimes mit zehn Personen am vergangenen Wochenende.

Wie klappt es mit den Regeln?

Bislang läuft es gut, das haben der Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) und der Polizeipräsident Franz Lutz den Stuttgartern attestiert. „Wir erkennen, dass die Menschen überall in Stuttgart sehr viel Verständnis für die Regeln haben“, sagt der Polizeipräsident Franz Lutz.