In Stuttgart wurden seit der Einführung der Corona-Regeln mehr als 5000 Verstöße festgestellt. Drei Jugendliche ärgern sich besonders über ihr Bußgeld.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Vier Freunde aus Botnang hatten sich am 18. April in einem privaten Garten getroffen. Auf dem Heimweg bekamen sie Ärger. Im öffentlichen Raum durften sie aber nicht so viele sein. Dabei hat sie auf den letzten Metern die Polizei erwischt: Um 22.49 Uhr, eine Stunde und elf Minuten, bevor die Regeln gelockert wurden, stellte die Polizei die vier Jungs auf dem Heimweg. „An einer Staffel, ein Streifenwagen oben, einer unten“, berichtet die Mutter eines Beteiligten. Die vier bekamen einen Bußgeldbescheid von der Stadt: jeweils 328,50 Euro. Drei bezahlten, einer legte Einspruch ein. Sein Verfahren ging vor Gericht. Das Ergebnis: Sein Verfahren wurde eingestellt. Die anderen Eltern sind nun sauer: Hätten sie auch nicht bezahlen müssen, wenn sie Einspruch eingelegt hätten?

 

Das Amtsgericht vergleicht die Fälle

Das könne man aus der Entscheidung des Gerichts nicht ableiten, sagt Monika Rudolph, die Sprecherin des Amtsgerichts Stuttgart. Der Fall sei eingestellt worden, weil es Unstimmigkeiten gab, nicht weil das Gericht das Bußgeld als nicht gerechtfertigt eingestuft hätte. Genauere Gründe kann sie nicht nennen, da die Verhandlung aufgrund des Alters des Jugendlichen nicht öffentlich geführt wurde.

Ungleiche Behandlung versuche das Gericht zu vermeiden: „Wenn aus den Akten hervorgeht, dass es mehrere Betroffene sind, aber nur einer landet bei uns, dann fragen wir bei der Stadt nach“, erläutert Rudolph. Das Gericht orientiere sich in der Regel an den Entscheidungen der Bußgeldbehörde, damit es nicht zu einer Ungleichbehandlung komme.

Mehr als 5000 Anzeigen sind schon eingegangen

Die Jungs aus Botnang sind vier von 5240 Anzeigen, die seit Beginn der Corona-Maßnahmen im März bei der Stadt Stuttgart bearbeitet wurden, teilt die Pressesprecherin Jasmin Bühler mit. Die meisten Fälle waren ähnlich wie der der vier Jugendlichen auf dem Nachhauseweg: 3869 mal wurden Personen angezeigt, die gegen das Aufenthaltsverbot im öffentlichen Raum verstoßen hatten. Wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsverbot im privaten Raum – das betrifft Partys mit zu vielen Gästen – wurden 305 Fälle aufgenommen. In 116 Fällen wurde Anzeige wegen Betriebsverbots gestellt, das betraf Lokale und Geschäfte. Zudem wurden 762 Maskenverstöße angezeigt.