Bei schönem Wetter zieht es viele Menschen momentan in die Wälder. Die Stadt mahnt an, auch dort den Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Gegenseitige Rücksichtnahme sei geboten.

Lokales: Armin Friedl (dl)

Stuttgart - Wer sich derzeit in den städtischen Wäldern aufhält, erlebt vermehrt Mitmenschen, die mit den Besonderheiten eines Waldspaziergangs nicht sehr vertraut sind: Trampelpfade mit bedecktem Lauf erscheinen für diese als Stolperfallen, herabhängende Äste im Gesichtsbereich werden nicht als solche einkalkuliert. Weil es eben jetzt naheliegenderweise viele Menschen in die Wälder zieht, macht die Stadt Stuttgart nun auch angesichts der anstehenden Feiertage darauf aufmerksam, dass die Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus uneingeschränkt auch im Stadtwald gelten. Dazu gehört insbesondere das Ansammlungsverbot von mehr als zwei Personen. Außerdem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zwingend einzuhalten.

 

Respektvoller Umgang miteinander

Außerdem gelten im Stadtwald noch besondere Regeln zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Mountainbiker etwa wollen in hohem Tempo über ihre Trails fahren, Spaziergänger wollen eher die Entschleunigung. Damit beide auf ihre Kosten kommen, ist ein respektvoller Umgang miteinander wichtig. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt weist darauf hin, dass sowohl Mountainbiker als auch Spaziergänger nur die offiziellen Wege des Stadtwalds nutzen sollen. Wer sich abseits der Wege aufhält, schadet der Vegetation und sorgt für Stress bei den Wildtieren.