Die Fallzahlen sind gesunken, das Robert-Koch-Institut gibt aber keine Entwarnung.

Stuttgart - Die Infektionszahlen mit Sars-CoV-2 in Stuttgart sind über Weihnachten rückläufig gewesen. Von 22. auf 23. Dezember sind beim Landesgesundheitsamt für Stuttgart noch 164 neue Infektionsfälle gemeldet worden, am Heiligen Abend haben die Gesundheitsämter nurmehr ein Plus von 67 Neuerkrankten verzeichnet. Am 1. Feiertag setzte sich der Abwärtstrend mit 56 Neufällen fort, am 2. Weihnachtsfeiertag kam die Wende: 149 Neufälle sind gemeldet worden, die 7-Tage-Inzidenz lag am 27. Dezember bei 105 Fällen pro 100 000 Einwohnern.

 

Weniger Proben, weniger Untersuchungen

Entwarnung gibt das Robert-Koch-Institut deshalb nicht. „Bei der Interpretation der Fallzahlen ist zu beachten, dass an Feiertagen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen, dadurch werden weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden“, teilt das Institut mit.

Gesundheitsamt im Feiertagsdienst

In Stuttgart war das Gesundheitsamt über die Feiertage mit weniger Personal im Einsatz. Ein Stuttgarter, der am 24. Dezember positiv auf Corona getestet worden war, hat das zu spüren bekommen: „Leider war telefonisch niemand beim Gesundheitsamt zu erreichen“, sagt er. Für solche Fälle ist im Corona-Meldewesen vorgesehen, eine Mail an das Gesundheitsamt zu schicken. Auf seine elektronische Post hin hat der Mann schließlich „am 1. Feiertag einen Rückruf einer sehr freundlichen Mitarbeiterin vom Gesundheitsamt erhalten“. Der Mann mutmaßt, dass das Verfahren anderen Betroffenen vielleicht zu umständlich sein könnte und der Behörde dadurch eventuell wichtige Informationen verloren gehen.

Hotline eingeschränkt erreichbar

Beim Gesundheitsamt seien trotz reduziertem Personal Rückrufe wie im geschilderten Fall gewährleistet gewesen, teilt die Stadt mit. Die Corona-Hotline ist bis 8. Januar allerdings nur eingeschränkt erreichbar: Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, freitags nur von 9 bis 12 Uhr. Vom Zwangsurlaub, wie er Mitarbeiter anderer Ämter zwischen den Jahren und im Januar verordnet worden ist, sei das Amt ausgenommen.