Coronavirus in Stuttgart Warum der Kauf von Blumen nun so wichtig ist

Seit wenigen Tagen ist es in Baden-Württemberg offiziell erlaubt: Geschäfte dürfen vor ihrer Ladentür mit einer Vertrauenskasse Blumen und Pflanzen verkaufen. Nun rufen Floristen und Gärtner explizit dazu auf, dieses Angebot zu nutzen. Dafür gibt es gute Gründe.
Filder - An niemandem geht das Coronavirus und die damit verbundenen Folgen spurlos vorbei. Zu den stark belasteten Menschen gehören nicht nur Ärzte, Krankenhauspersonal und Pfleger, sondern auch Inhaber und Mitarbeiter von kleinen Läden. Es ist mittlerweile drei Wochen her, dass das Land Baden-Württemberg entschieden hat, dass diese vorerst schließen müssen – mit wenigen Ausnahmen. Besonders bitter für Blumenfachgeschäfte und Gärtnereien: Auch Baumärkte, in denen man oft ebenfalls Blumen und Pflanzen kaufen kann, stehen auf der sogenannten Positiv-Liste des Landes, dürfen also geöffnet bleiben. Dadurch bricht den kleinen, lokalen Händlern noch mehr Umsatz weg, als durch den Lockdown sowieso schon der Fall ist.
Allerdings gibt es auch gute Nachrichten: Am vergangenen Freitagmittag hat die Landesregierung entschieden, dass „Verkaufsstände außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit Vertrauenskassen gestattet sind“. Dies gilt explizit auch für den Blumenhandel. Es dürfen also Sträuße, Kräuter und Pflanzen vor den Läden mit einer Vertrauenskasse angeboten werden. So können die Menschen weiterhin beim örtlichen Fachgeschäft einkaufen, ohne dass ein Kontakt zwischen Verkäufer und Kunde zustande kommt.
„Unterstützen Sie die heimischen Gärtner“
Der Fachverband Deutscher Floristen in Baden-Württemberg, welcher in Degerloch ansässig ist, und der Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen rufen die Menschen dazu auf, dieses Angebot zu nutzen. „Machen Sie es sich über Ostern schön zu Hause“, heißt es. Weil geplante Reisen platzten und Besuche bei der Verwandtschaft aktuell nicht möglich seien, sei es umso wichtiger, nun in den eigenen vier Wänden Frühlings- und Ostergefühle zu erzeugen. „Kaufen Sie sich Frühlingsblüher und Ostersträuße und unterstützen Sie damit die einheimischen Gärtner.“
Inzwischen würde gut die Hälfte aller Blumenfachgeschäfte die neue Verkaufsmöglichkeit mit Vertrauenskasse nutzen – auch auf den Fildern. „Wir können die Kunden auch in der Karwoche und für Ostern bedienen.“ Außerdem gebe es einen großen Pluspunkt: Beim Blumenkauf vor den Läden trete man sich nicht auf den Füßen herum und könne immer den Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen einhalten, heißt es.
Unsere Empfehlung für Sie

Angebot im Corona-Lockdown Bibliotheken bieten Lernberatung per Telefon, Mail oder Chat an
Auch während die Büchereien geschlossen sind, bieten sie Schülern Unterstützung bei der Suche nach Material für Referate, Prüfungen und Co. an – nur eben auf elektronischem Wege.

Coronavirus in Stuttgart Mutation könnte Verbesserung gefährden
Nach dem Auftreten von zwei Infektionsfällen mit einer Virusmutation sollen künftig in Stuttgart mehr Abstriche auf solche Varianten untersucht werden. Ginge die Sieben-Tage-Inzidenz zurück wie derzeit, könnte in Stuttgart Mitte Februar wieder die 50er-Marke erreicht sein.

Stuttgart trotz(t) Corona Ihre Bilder in der Kategorie „Kultur“
In eigener Sache: Wir zeigen Fotografien unserer Leserinnen und Leser vom Lockdown – hier aus den Bereichen Kunst, Kultur und Co.

Kostenloser Fahrservice ins Impfzentrum SPD fordert, dass die Stadt Taxigutscheine für Ältere bezahlt
Der Vorschlag, ältere Menschen kostenlos zu den Impfzentren zu chauffieren, stößt zwar auf Zustimmung, aber noch hat sich niemand bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen.

Einschränkung für Frank Nopper Drei Klagen gegen OB-Wahl in Stuttgart
Das Verwaltungsgericht Stuttgart muss sich mit drei Klagen zur OB-Wahl in der Landeshauptstadt auseinandersetzen. Da kann dauern und hat Folgen für neuen neuen Oberbürgermeister Frank Nopper.

Corona-Verordnung Baden-Württemberg Gassi gehen erlaubt – Unklarheiten für Hundehalter bleiben
In Baden-Württemberg gilt zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine nächtliche Ausgangbeschränkung, die das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen erlaubt. Gassi gehen gehört dazu – und trotzdem ist für Hundehalter so einiges unklar.