Coronavirus Scheitert die allgemeine Impfpflicht an Omikron?
Auch Geimpfte und Geboosterte stecken sich gehäuft mit der Omikron-Variante an. Rechtsexperten streiten, ob eine Impfpflicht für alle dann verhältnismäßig sein kann.
Auch Geimpfte und Geboosterte stecken sich gehäuft mit der Omikron-Variante an. Rechtsexperten streiten, ob eine Impfpflicht für alle dann verhältnismäßig sein kann.
Stuttgart - Im März? Im April? Oder noch später? Wann die angekündigte allgemeine Impfpflicht kommen wird, ist derzeit eine der großen Fragen, die Deutschland in der Coronapandemie umtreibt. Doch wegen der hochansteckenden Omikron-Variante, die auch Geimpfte und Geboosterte nicht verschont, heißt es plötzlich: Kann eine Impfpflicht für alle unter diesen Umständen überhaupt verhältnismäßig sein?
Warum lässt Omikron Zweifel an der allgemeinen Impfpflicht aufkommen? „Die Impfung scheint bei Omikron nur eingeschränkt zu wirken. Das macht die allgemeine Impfpflicht noch überflüssiger, als sie ohnehin schon war“, argumentiert etwa der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg. Außerdem sorge der mildere Verlauf bei Omikron-Infektionen dafür, dass etwa der Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für eine allgemeine Impfpflicht nicht mehr verhältnismäßig sei: „Bei vorherigen Varianten galt: Je mehr Ansteckungen, desto mehr Todesfälle. Das stimmt bei Omikron nicht mehr“, sagt Boehme-Neßler, der zwar geimpft ist, aber klarstellt: „Ich halte die Impfpflicht nicht für verfassungsrechtlich.“
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Und auch für andere Rechtsexperten liegt durch Omikron eine neue Situation vor. „Jede Corona-Mutation verändert den Rechtsrahmen“, sagt etwa Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. „Omikron scheint sich viel leichter zu verbreiten, auch Geimpfte stecken sich an – das senkt die Wirksamkeit einer möglichen allgemeinen Impfpflicht.“
Was spricht trotz Omikron rechtlich für eine allgemeine Impfpflicht? Für andere Rechtsexperten hat sich die Lage durch Omikron nicht verändert: Die Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe habe sich durch die neue Variante zwar verringert, doch „das ändert nichts daran, dass die Impfung das beste Mittel ist, was wir haben“, argumentiert beispielsweise der Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer, Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins „Gesellschaft für Freiheitsrechte“.
Auch der Rechtsprofessor Franz Mayer sieht keine veränderte Rechtslage durch die neue Variante: „Dass die allgemeine Impfpflicht durch Omikron überflüssig wird, scheint mir nicht der Fall zu sein, weil eine Durchseuchung nicht das mildere Mittel darstellt.“ Außerdem bringe eine Durchseuchung mit Omikron laut Mayer Schäden mit sich, die durch eine Impfung vermieden werden könnten: „Stichwort Long Covid“, sagt er. Der Rechtsexperte rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht der Politik bei einer allgemeinen Impfpflicht Spielräume lassen wird: „Wenn die Impfung also einen Vorteil bringt – und es kein gleich wirksames milderes Mittel gibt, wäre die Impfpflicht verhältnismäßig.“
Wie verändert sich die rechtliche Einschätzung, wenn aus der Pandemie eine Endemie wird? Manche Experten rechnen durch Omikron mit einem Ende der Pandemie – und einem Übergang in eine Endemie. Also der Situation, dass sich das Coronavirus zwar nach wie vor verbreitet, aber auf einem Level, das die Krankenhäuser nicht überlastet. „Für die Omikron-Variante wäre die allgemeine Impfpflicht dann nicht mehr relevant“, sagte etwa Stephan Rixen vom Deutschen Ethikrat dem ZDF.