Verbraucher, die durch die Corona-Pandemie in Finanznöte geraten, können Ratenzahlungen für laufende Darlehen aufschieben. Umstritten ist aber, ob mit Verlängerung des Kreditvertrags auch mehr Zinsen zu zahlen sind.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Hunderttausende Bürger haben seit Ausbruch der Corona-Krise die Tilgung laufender Kredite ausgesetzt. Sie nutzen eine Sonderregel, die der Bund vor einem Monat beschloss: Verbraucher, die vor dem 15. März einen Darlehensvertrag geschlossen haben, können ihre Bank um Stundung der zwischen 1. April und 30. Juni fälligen Ratenzahlungen bitten. Voraussetzung ist, dass ihnen die Krise Einkommenseinbußen beschert, die ihren Lebensunterhalt gefährden. Doch nun gibt es Streit darüber, ob mit Verlängerung der Laufzeit dieser Kredite auch mehr Zinsen anfallen.