Die Landeshauptstadt befürchtet Ausschreitungen und Gewalt verschiedener Gruppen und stützt sich bei ihrer Entscheidung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Mai.
Stuttgart - Die Landeshauptstadt hat eine für diesen Sonntag angemeldete Demonstration der Alternative für Deutschland (AfD) untersagt. Der Landesverband will mit bis zu 500 Menschen auf dem Schillerplatz „zum Schutz der Grundrechte“ demonstrieren, heißt es auf seiner Homepage. Als Rednerin der Veranstaltung, die von 14 bis 16 Uhr dauern soll, wird die Landesvorsitzende Alice Weidel angekündigt. Gefordert wird, alle coronabedingten Schließungen und Zwangsmaßnahmen aufzuheben.
Die Stadt beruft sich bei ihrem Verbot auf das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Verordnung des Landes. Der Infektionsschutz habe Priorität. „Die Versammlungsfreiheit muss in diesem Fall aus Infektionsschutzgründen zurücktreten“, so Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU). Am Sonntag sei mit „Provokationen, Störungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und Gegendemonstranten zu rechnen“, heißt es in der Begründung der Stadt. Die erforderlichen Mindestabstände und die Vermeidung von unmittelbarem körperlichen Kontakt könnten nicht gewährleistet werden.
Stadt befürchtet Gewalt
Die Kommune beruft sich in ihrer Einschätzung auch auf Erfahrungen der Polizei. Dem Ordnungsamt, bei dem Demonstrationen angemeldet werden und das Einfluss auf die Platzwahl nehmen kann, lägen Erkenntnisse über eine starke Mobilmachung „auf beiden Seiten“ vor. Die förmliche Anmeldung einer Gegendemo gibt es bisher laut Stadt nicht. Bei vergleichbaren Versammlungen sei es „bereits zu erheblichen Übergriffen gekommen“. Die Stadtverwaltung spielt damit womöglich auf einen schweren Zwischenfall im Umfeld der Demonstration vom vergangenen Samstag auf dem Wasen an, zu der der Stuttgarter IT-Unternehmer Michael Ballweg aufgerufen hatte. Auch er wendet sich gegen Grundrechts-Einschränkungen. Auf dem Weg zu der Großdemo mit 5000 Menschen waren drei Männer von Maskierten brutal attackiert worden. Einer der Angegriffenen, dem Vernehmen nach ein Betriebsrat bei Daimler, der Mitglied der rechten Arbeitnehmervertretung Zentrum Automobil sein soll, wurde lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Zum Gesundheitszustand des Mannes konnte die Polizei am Donnerstag keinen neuen Stand vermelden.
Die AfD will gerichtliche Klärung
Ballweg hat sich aus anderen Gründen von der Demo-Organisation zurückgezogen, er verfolgt seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht weiter. Der parteilose Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner hat erklärt, die Lücke schließen zu wollen. Er hat laut Stadt für diesen Samstag um 13 Uhr eine Demo auf dem Kleinen Schlossplatz angemeldet. Die Teilnehmer sollen dann durchs Justizviertel zur Abschlusskundgebung auf dem Wasen ziehen. Diese Demo kann laut Stadtverwaltung stattfinden.
Bei ihrer Ablehnung der AfD-Demo stützt sich die Stadt auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Mai, mit dem in Bremen eine Demo untersagt wurde. Darin heißt es, es sei mit „massiven Gegendemonstrationen und teils auch gewalttätig verlaufenden Auseinandersetzungen mit einer unkontrollierbaren Weiterübertragung des Virus zu rechnen“. Die Protestkundgebung müsse gegenüber dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit zurücktreten.
Der AfD-Landesverband hat angekündigt, vor Gericht gegen das Stuttgarter Verbot vorzugehen. Ein Stadtsprecher kündigte an, das Verfahren wenn nötig durch die Instanzen zu betreiben.