Tübingen - Es ist ein seltenes Ereignis, dass die Stadt Tübingen einen Facebook-Post ihres Oberbürgermeisters richtigstellt. Mit „Stadtverwaltung reagiert auf Infektionsfall in einem Fitnessstudio“ ist die Pressemitteilung überschrieben, die eine Behauptung Boris Palmers korrigiert. Empört geißelte der grüne Rathauschef einen Superspreader, der angeblich von seiner Infektion wusste und andere beim Sport angesteckt haben soll. „Eine Person, die positiv getestet war, ist trotz Quarantäne einfach ins Fitnessstudio“, schrieb er auf Facebook. Das sei verantwortungslos angesichts steigender Infektionszahlen. Am Donnerstag ist der Landkreis Tübingen mit 63 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen zum Risikogebiet geworden.
Inzwischen rudert die Stadt zurück. „Der von mehreren Betroffenen erhobene Vorwurf, eine Person habe trotz eines positiven Tests ein Fitnessstudio besucht, hat sich nicht belegen lassen.“ Strafrechtliche Konsequenzen würden sich deshalb nicht ergeben, steht in der Mitteilung. Fest stünde allerdings, dass sich sieben Personen in dem Fitnesskurs infiziert und die Infektion an drei weitere Menschen weitergegeben hätten. Deshalb müsse geprüft werden, ob das Infektionsschutzkonzept lückenhaft gewesen sei.
Der Datenschutz hätte E-Mails an Mitglieder nicht erlaubt
In dem betroffenen Tübinger Fitnessstudio „Mapet“ kann Alexander Volle, Mitglied der Geschäftsleitung, die Faktenverdrehung nicht verstehen. Tatsächlich habe einer der Trainer auf Minijobbasis völlig symptomfrei den Kurs „Body Attack“ gegeben. Als sich Anzeichen einer möglichen Infektion zeigten, sei er zu Hause geblieben und habe sich testen lassen. Der Coronavirusbefund war positiv, das für den Kursleiter zuständige Reutlinger Gesundheitsamt informiert worden. „Wir wissen, dass wir in einem solchen Fall nicht tätig werden dürfen, sondern die Behörden am Zug sind“, sagt Volle. Selbst Mitglieder anzuschreiben wäre rechtlich nicht möglich gewesen. „Das wäre ein Datenschutzverstoß, das muss alles über das Gesundheitsamt laufen, das für die Nachverfolgung der Kontaktpersonen zuständig ist.“ Hätten sie anders gehandelt, hätte ihnen unter Umständen eine Anzeige gedroht.
„Dann sind wir mit dem Tübinger Gesundheitsamt in Kontakt getreten“, sagt Volle. Gemeinsam sei ein Informationsschreiben rausgegangen. Außerdem seien alle Hygieneauflagen eingehalten worden, die Lüftung sei auf Volllast gelaufen.
Sie seien viel zu spät informiert worden, sagen Kursteilnehmer
Viel zu spät seien sie informiert worden, beschweren sich einige Kursteilnehmer. Sie hätten sich auf dem kurzen Dienstweg eine Nachricht des Studios gewünscht. Ärgerlich sei gewesen, dass während des Kurses ein CO2-Messgerät zur Ermittlung der Luftqualität eingesetzt worden sei und die Fenster rund zwölf Minuten geschlossen blieben.
Auch wenn der Kursleiter im Landkreis Reutlingen wohnt, ist für die Information von Kontaktpersonen das Tübinger Gesundheitsamt verantwortlich. Man habe sofort gehandelt, als man am 9. Oktober von dem Fall erfahren habe, betont der Tübinger Landrat Joachim Walter. Doch die Arbeit des Amtes komme einer „sehr aufwendigen detektivischen Ermittlung gleich“. Walter kritisiert den Tübinger OB deutlich: Durch die zwischenzeitlich zurückgenommene Behauptung Palmers sei eine einzelne Person unberechtigt an den Pranger gestellt worden.
Palmer will unterdessen seinen Post nicht kommentieren, nur eines hinzufügen. Die Stadt sei mit ihren Quarantäneverfügungen, die schriftlich zugestellt werden müssen, im Verzug. Eine E-Mail sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Er habe Verfügungen gesehen, die erst nach Ablauf der Quarantäne angekommen seien.