Für Hotels haben die Coronazeiten ein neues Geschäftsmodell gebracht: Vermietungen fürs Homeoffice. Warum dies wichtig ist und trotzdem Verwirrung bringt, erklärt eine Hotelbetreiberin aus Stuttgart-Möhringen.

Möhringen - Es ist auffallend still im Hotel Garni Körschtal. Die Gäste, die aktuell in der Unterkunft im Möhringer Zentrum beherbergt werden, sind ausgeflogen. Ohnehin sind es nur sehr wenige Monteure und Geschäftsreisende. Andere Gäste darf Annegret Vernon-Evans aktuell nicht aufnehmen. Die Pandemie und die 7-Tage-Inzidenz lassen es noch nicht zu.

 

Es sind schwierige Monate für Annegret Vernon-Evans und ihren Mann, die das Hotel seit 1998 betreiben. In normalen Jahren seien die 28 Zimmer zu etwa 90 Prozent ausgelastet. Musical-Fans und Städtereisende buchten das Drei-Sterne-Haus gern, seit Anfang November dürfen aber coronabedingt nur noch Businessgäste beherbergt werden. Nur zu zehn bis 20 Prozent sei das Haus ausgelastet. „Man steht hier vor dem Ruin seiner Existenz“, sagt sie.

Homeoffice im Hotel sei nicht erlaubt, so der Dehoga

Umso mehr hatte sich Annegret Vernon-Evans hierüber geärgert: Anfang des Jahres hat der Dehoga Baden-Württemberg, der Hotel- und Gaststättenverband, darüber informiert, dass Hoteliers ihre Zimmer nicht mehr an Homeoffice-Nutzer vermieten dürften. In der Meldung, die viele Branchenmedien aufgegriffen hatten, ist von einem Schreiben eines Ministerialbeamten im Sozialministerium die Rede. „Die Einrichtung eines Home-Office-Büros in einem Hotel ist nicht von den erlaubten Nutzungsarten in §1d Absatz 1 der Corona-Verordnung erfasst und daher unzulässig“, soll der an den Dehoga geschrieben haben.

Daran hat Annegret Vernon-Evans sich dann auch gehalten und nicht weiter recherchiert. 2020 hatte sie noch über spezielle Portale ihre Zimmer angeboten – mit kontaktlosem Zugang über die Garage, WLAN, eigenem Bad, Kaffee- und Teeutensilien. Arbeitnehmer und Studenten hätten das zum ruhigen Arbeiten genutzt. Viel verdient habe sie dadurch nicht, aber Kleinvieh macht auch Mist, „und wenn man 200 Euro im Monat hat, zahlt das auch Kosten“.

Was in Hotels erlaubt ist und was nicht

Sind Homeoffice-Vermietungen nun zulässig oder nicht? Schließlich machen andere das auch. Anfang Mai hatte unsere Zeitung über zwei Beispiele berichtet: zum einen über den Caterer Rainer Klesch aus Plattenhardt, der seine leer stehende Veranstaltungslocation anbietet, zum anderen über die Stadt Filderstadt, die komplett ausgestattete Arbeitsinseln in der Filharmonie als Büros auf Zeit vermietet. Bis Ende April sei das schon mehr als 60-mal genutzt worden, hieß es damals.

Und das ist auch erlaubt, bestätigt Pascal Murmann, ein Sprecher des Sozialministeriums. Das Anmieten von Flächen durch Arbeitgeber, also auch Hotelzimmer, als ausgelagerte Arbeitsstätte sei nach wie vor zulässig. „Allerdings gelten hierbei zur Abgrenzung von unzulässigen privaten Beherbergungen folgende Begrenzungen: Die Homeoffice-Nutzer dürfen nicht übernachten, und die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Hotelbars usw.) ist nicht gestattet“, teilt er schriftlich mit. Diese Beschränkungen gelten dann nicht mehr, wenn die Inzidenzen so weit sinken, dass die Beherbergung auch zu touristischen Zwecken wieder möglich ist.

Pascal Murmann bestätigt, dass es Anfang des Jahres kurzzeitig Verwirrung ums Thema Homeoffice in Hotels gegeben habe, aber „wir haben das dann noch mal klargestellt“. Annegret Vernon-Evans kommt diese Info entgegen. Sie sagt: „Für mich ist das Hotel einer der sichersten Orte.“ Gerade hier gehöre eine strenge Hygiene seither jeher zum Geschäft.