Die CovPass- und Corona-Warn-App zeigen nach wie vor eine Gültigkeit von 180 Tagen für die Genesenenzertifikate an, obwohl die Dauer auf 90 Tage verkürzt wurde. Was müssen Betroffene jetzt beachten?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

In Baden-Württemberg können 3G-Nachweise nur noch digital über die CovPass- und Corona-Warn-App erbracht werden. Da die Bundesregierung mit Wirkung zum 15.01.2022 die Dauer des Genesenenstatus von maximal 180 auf 90 Tage verkürzt hat, stehen viele Betroffene dadurch vor einem Problem. Denn die Apps zeigen nach wie vor eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen an. Und auch die CovPassCheck-App zur Kontrolle der Nachweise erkennt Genesenenzertifikate bis zu 6 Monaten als gültig an. In der Praxis dürfte dies zu viel Erklärungsaufwand bei Betroffenen und einer Menge Kopfrechnerei und Verunsicherung bei den kontrollierenden Personen führen. Wir haben daher bei den verantwortlichen Stellen nachgefragt, welche Lösungsansätze in Planung sind.

 

Laut BMG wird an einer Lösung gearbeitet

Die Mitarbeiter der Service-Hotline der CovPass-App waren sich der Problematik bewusst und verwiesen uns an die verantwortlichen Regierungsbehörden. Es werde jedoch mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet, um die Genesenenzertifikate nach den neuen Vorgaben des Robert Koch-Instituts in den Apps darzustellen, teilte uns einer Mitarbeiterin telefonisch mit. Es sei aber nicht immer einfach, die neuen Regeln umgehend technisch in den Apps abzubilden. Aus diesem Grund könnten die erwarteten Änderungen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Auf Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium selbst teilte uns ein Pressesprecher ebenfalls mit, dass an einer Lösung gearbeitet wird. Details konnte er uns allerdings noch nicht nennen. Auch erhielten wir keine Antwort auf die Frage, was Betroffene nun tun können.

Betroffene müssen selbst tätig werden

Es bleibt den Genesenen und Kontrolleuren im Moment praktisch nur die Möglichkeit, auf das Datum des Genesenenzertifikates in der App zu schauen und entsprechend die Gültigkeit im Kopf auszurechnen. Die Testabnahme (PCR), mit der das Virus nachgewiesen wurde, muss mindestens 28 Tage in der Vergangenheit liegen. Die 90 Tage Gültigkeit beginnen aber ebenfalls am Tag der Testabnahme. Im Klartext heißt das, die Gültigkeitsdauer ist auf die Tage 28 bis 90 nach der Testabnahme beschränkt und beträgt damit lediglich 62 Tage.

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