Die beiden Wasserversorger im Land fordern bislang vergeblich vor Gericht vom Finanzamt angeblich zu viel gezahlte Steuermillionen zurück. Jetzt hoffen sie auf den Bundesfinanzhof.

Stuttgart - Als Ende Oktober und Anfang November die beiden Wasserversorger im Land ihre Mitglieder zur alljährlichen Verbandsversammlung zusammenriefen, stand die Erhöhung des Wasserpreises und sonst noch alles Mögliche auf der Tagesordnung. Eine Sache jedoch erfuhren weder die 106 Mitglieder der Landeswasserversorgung noch die 181 Zweckverbände, die der Bodensee-Wasserversorgung angehören. Es ging um 20 Millionen Euro, die die beiden Wasserversorger aus den im Frühjahr 2009 aufgelösten Cross-Border-Leasing-Verträge an das Finanzamt Stuttgart gezahlt haben.

 

Die Leihgeschäfte, die sie in den Jahren 2001 und 2002 mit US-Treuhandgesellschaften – sogenannten Trusts – abgeschlossen hatten, spülten den beiden Wasserversorgern zunächst Millionen in die Kassen. Die Bodensee-Wasserversorgung (BWV) hatte im Jahr 2002 ihre Betriebsanlagen und Infrastruktur – darunter die gesamte Wasseraufarbeitungsanlage und das 1700 Kilometer lange Leitungsnetz – für 841 Millionen US-Dollar in die Vereinigten Staaten transferiert und dafür 35,2 Millionen Euro an Barem erhalten. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von 30 Jahren.

Die Zweckverbände machten Millionenverluste

Die Landeswasserversorgung transferierte damals ebenfalls ihre gesamte Infrastruktur im Gegenwert von 688 Millionen Euro nach Übersee und erhielt im Gegenzug sofort 24,68 Millionen Euro. Für beide Transaktionen wurden auch Steuern fällig. Die Bodensee-Wasserversorgung zahlte 11,2 Millionen Euro, die Landeswasserversorgung 8,8 Millionen Euro.

In der Folge der Lehman-Pleite 2008 und der sich daraus entwickelnden weltweiten Finanzkrise waren die Leihgeschäfte am 26. März 2009 vorzeitig aufgelöst worden. Einer der Vertragspartner der Wasserverbände, der weltweite Versicherungsriese AIG, drohte infolge der Pleite in die Insolvenz zu gehen. Am Ende betrug der Verlust aus dem Geschäft für die BWV 4,7 Millionen Euro und für die Landeswasserversorgung 8,4 Millionen Euro.

Weil jedoch in beiden Fällen bei Weitem nicht die vertraglich vereinbarte Laufzeit von 30 Jahren erreicht worden war, forderten die beiden Zweckverbände schon bald von den Finanzämtern den Großteil der gezahlten Millionen zurück. Doch die Steuerbehörden sahen das nicht ein und sträubten sich, Steuern zurückzuzahlen.

Die Steuerbeamten brachten nur begrenztes Verständnis auf

Das dürfte in den Augen von Finanzbeamten nur folgerichtig sein, da Cross-Border-Leasing ein Geschäft war, das darauf gründete, die vermeintlichen Steuervorteile in einem anderen Land – den Vereinigten Staaten – für sich auszunutzen. Das war auch in den Augen der obersten US-Finanzbehörde illegal, weshalb sie diese Form von Leasing im Jahr 2004 auch verbot. Die Steuerbeamten dürften auch aus einem anderen Grund nur begrenztes Verständnis für die Verbände aufgebracht haben. Als  die Versorger darangingen, ihre Schadenfälle abzuwickeln, drohten weitere Steuerzahlungen in Millionenhöhe. Dies galt es zu verhindern. Um am Fiskus vorbeizukommen, gründeten sie einen niederländischen Trust. Die Steuerbehörden schauten in die Röhre und verweigerten sich anschließend hartnäckig dem Wunsch auf Rückzahlung. Die Verbände zogen deshalb vor das Finanzgericht Stuttgart. Zunächst klagte nur die Landeswasserversorgung auf Rückzahlung der gesamten 8,8 Millionen Euro – in der Hoffnung, am Ende wenigstens einen Teil davon zurückzubekommen. Das Verfahren der Bodensee-Wasserversorgung, heißt es offiziell, liege „auf Eis“. Tatsächlich will die Bodenseewasserversorgung nur abwarten, wie die Klage ausgeht. Außerdem hatte die Landeswasserversorgung insgesamt weniger Steuern gezahlt hatte, und die Justizgebühren sind entsprechend niedriger.

Das Ergebnis ist bislang enttäuschend. Mitte Mai wies das Finanzgericht Stuttgart das Ansinnen rundweg ab. Obwohl eine Berufung nicht zugelassen wurde, wollen die Verbände nicht aufgeben. Der Landeswasserverband zog vor den Bundesfinanzhof in München und verlangte die Zulassung der Revision. Die obersten Finanzrichter aber lassen sich Zeit. Erst hieß es, die Sache könne noch in diesem Jahr entschieden werden. Nun soll es Frühjahr werden.

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