Das Geschäft funktioniert aufgrund der Geheimhaltung und der Angst der Städte, dass sie verklagt werden, wenn sie die Verträge öffentlich machen. Doch diese Angst ist vermutlich unbegründet. Der Journalist Haiko Lietz hat das gezeigt. Bereits 2003 wollte er die Cross-Border-Leasing-Verträge von Recklinghausen und Gelsenkirchen sehen. Er stellte einen Antrag auf Einsichtnahme und bekam nur Absagen. Lietz ließ sich davon nicht entmutigen – auch, weil seit 2002 in Nordrhein-Westfalen das Informationsfreiheitsgesetz gilt. Alle Bürger haben ein Recht auf Einsicht in Verwaltungsakten. Die Behörden müssen gegebenenfalls darlegen, warum sie Dokumente geheim halten wollen. Früher war es andersherum.

 

Es war ein langer Weg für Lietz, der ihn bis vor das Bundesverwaltungsgericht Leipzig führte. Am 8. Februar 2011 erklärte das oberste deutsche Verwaltungsgericht die Verweigerung der Akteneinsicht bei Cross-Border-Leasing mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz für rechtswidrig. Wo immer zwischen Rhein und Ruhr ein Cross-Border-Leasing-Vertrag abgeschlossen worden ist und wo sonst in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz gilt, müssen die Akten herausgeben werden. „Es liegt daher im öffentlichen Interesse, durch Kenntnis des gesamten Vertragswerkes erkennen zu können, ob eine Kommune sich möglichen finanziellen Risiken ausgesetzt sehen könnte“, urteilten die Richter. Lietz hat den Cross-Border-Leasing-Vertrag von Gelsenkirchen inzwischen ausgehändigt bekommen.

In Baden-Württemberg gibt es kein Informationsfreiheitsgesetz, obwohl es die grün-rote Regierung zu Beginn ihrer Koalition versprochen hat. Das Umweltinformationsrecht aber gilt auch hier. Wolfgang Kuebart hat auf dieser Grundlage recht bekommen. Wenn sich die Stadt Stuttgart weiter weigert, ihm die Verträge offenzulegen, will er wieder klagen. In Heidenheim, Aalen und Schwäbisch Gmünd suchen sie derweil weiter eine Bank.