Daimler und sein Cheflobbyist von Klaeden müssen endgültig keine Ermittlungen mehr befürchten: Gegen die Entscheidung der Berliner Justiz, das Verfahren einzustellen, wurde keine Beschwerde eingelegt. Rätselhaft bleibt, wer Anzeige erstattete.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Daimler-Konzern und sein Cheflobbyist Eckart von Klaeden müssen endgültig keine Ermittlungen mehr wegen des Seitenwechsels des einstigen Staatsministers im Kanzleramt befürchten. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren wegen des Verdachts auf Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme einzustellen, wurde innerhalb der dafür vorgesehenen Frist keine Beschwerde eingelegt. Dies bestätigte ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft auf StZ-Anfrage.

 

Damit kann die Justiz – aber auch die Betroffenen – vollends einen Schlussstrich unter die Untersuchung ziehen. Sie war in Gang gekommen, weil der Ex-Politiker 2013 fast nahtlos aus dem Kanzleramt zu dem Autokonzern gegangen war. Außer gegen von Klaeden war gegen Vorstandschef Dieter Zetsche als Vertreter des Konzerns ermittelt worden. Die Prüfung von Unterlagen und Zeugenaussagen dauerte mehr als ein Jahr lang. Dabei habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, wurde die Einstellung im Februar begründet.

Anzeigeerstatter bleibt bis heute anonym

Beschwerde dagegen hätte der Anzeigeerstatter einlegen können, der bis heute unbekannt ist – offenbar auch der Justiz. Tätig wurde eine Berliner Anwaltskanzlei für einen Mandanten, der anonym bleiben wolle, hieß es stets. Nach StZ-Informationen handelt es sich um die Kanzlei Frey-schmidt, Frings, Pananis, Venn in Berlin. Als Kernkompetenz nennt diese auf ihrer Internetseite die Strafverteidigung; daneben sei man gelegentlich „in Wirtschaftsstrafsachen als Unternehmensanwälte“ aktiv. Mandanten sind laut dem Branchendienst Juve unter anderem Bank- und Sparkassenvorstände im Zusammenhang mit Untreue-Vorwürfen sowie der früheren Sprecher von Bundespräsident Christian Wulff, Olaf Glaeseker, dem Korruption angelastet worden war. Zudem seien die Anwälte als Verteidiger im HSH-Nordbank-Komplex engagiert gewesen.

Gegenüber der StZ stellte die Kanzlei zunächst eine Rückmeldung in Aussicht, reagierte dann aber auch auf mehrere Nachfragen nicht mehr. Bis heute wird spekuliert, wer hinter der offenbar als substanziell angesehenen Anzeige steckt; in Frage kämen kritische Verbände, aber auch Konkurrenzunternehmen, hieß es. Einschlägige Institutionen, die in diesem Zusammenhang genannt worden waren, bestritten gegenüber der StZ, damit zu tun zu haben.

Anwältin beschäftigt sich mit Mappus-Mails

Von Klaeden ist übrigens nicht der erste CDU-Politiker mit Bezug zu Baden-Württemberg, mit dem sich die Freyschmidt-Anwälte beschäftigen. Die Kanzlei verweist auf ihrer Internetseite auf die Ausarbeitung einer assoziierten Anwältin, die sich mit dem Rechtsstreit über die Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus beschäftigt hat. Ihr Fazit: die zunächst vom Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellte Pflicht des Arbeitgebers, die Mails zu löschen, sei „ein zahnloser Tiger“. Ein Arbeitgeber könne rechtswidrig erlangte Informationen in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen einen Arbeitnehmer verwenden; auch die Staatsanwaltschaft sei nicht gehindert, die Mails zu Beweiszwecken zu nutzen. Dies hatten die Stuttgarter Ermittler getan, aber die Verfahren wegen Untreue beim EnBW-Deal und Falschaussage zu Polizeieinsätzen mangels Tatverdacht eingestellt.