Daimler, die Autokäufer, ihre Anwälte, Versicherer und Gerichte: alle warten sehnlich auf Vorgaben aus Karlsruhe zum Abgasskandal. Doch zwei BGH-Termine platzen kurzfristig – weil hinter den Kulissen massiv taktiert wird.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war ein Termin, dem alle Akteure im Dieselskandal entgegenfieberten: Erstmals sollte der Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober mündlich über die in zwei Vorinstanzen abgewiesenen Klagen eines Daimler-Käufers verhandeln. Handelt es sich bei der Motorsteuerung von Daimler, die nur in einem bestimmten Temperaturbereich für die volle Abgasreinigung sorgt, um eine unzulässige Abschalteinrichtung? Oder ist das „Thermofenster“, weil für den Motorschutz notwendig, nicht zu beanstanden?