Der Vater von Daniel Küblböck kritisiert in einem TV-Interview den mangelnden gesetzlichen Schutz für psychisch Kranke. Behörden sollen vor dem Verschwinden seines Sohnes eine Zwangsbehandlung abgelehnt haben.

Köln - Der Vater des seit September vermissten Sängers Daniel Küblböck kritisiert, dass die aktuelle Rechtslage in Deutschland den Tod seines Sohns mitverursacht habe. „Es ist gesellschaftlich-politisch gewollt, dass man psychisch Kranke mehr oder weniger sich selbst überlässt“, sagte er am Mittwochabend bei „Stern TV“.

 

Er habe bereits einige Monate vor Küblböcks Sprung von einem KreuzfahrtschiffVerhaltensänderungen bei seinem Sohn festgestellt, die Behörden wollten demnach aber nicht eingreifen. Der Sänger sei teilweise aggressiv und verwirrt gewesen. Er habe herumgeschrien und Dinge zertrümmert. Sprach er vorher mit der Familie im bayerischen Dialekt, habe er plötzlich Hochdeutsch mit einer Frauenstimme gesprochen. „So habe ich ihn vorher nicht gekannt“, sagte Günther Küblböck.

Frustration über Rechtslage

Ein Neurologe habe im August diagnostiziert, dass Küblböck „wahrscheinlich eine akute Episode einer schizophrenen Psychose“ durchlebt habe. Deshalb habe sich der Vater an Polizei, Ordnungsamt, Betreuungsgericht und Gesundheitsamt gewandt, doch alle hätten ihm gesagt: „Es geht immer nur, wenn die Person selbst mitmacht.“ Die Rechtslage in Deutschland erlaube eine Zwangsbehandlung gegen den Willen der Betroffenen nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung. Günther Küblböck empfand diese als frustrierend: „Man fühlt sich nicht nur machtlos, man ist auch machtlos - das wird einem ja ganz klar gesagt, dass man selbst nichts unternehmen kann.“

Auch der Leiter eines Kölner Fachkrankenhauses für Psychiatrie, Manfred Lütz, kritisierte in der Sendung die Gesetzeslage. Schizophrene Patienten würden nur selten einer Behandlung zustimmen: „Das Problem ist: Wenn jemand nicht krankheitseinsichtig ist, dann lässt er sich auch nicht behandeln - und das führt dazu, dass Menschen lange unbehandelt mit ihrer Krankheit leben müssen, bis dann ein Zustand eintritt, wo sie dann selbst- oder fremdgefährdend werden.“ Lütz würde in akuten Wahnmomenten lieber früher eingreifen können: „Die meisten Patienten sind dankbar für die Zwangsbehandlung. Das sagen sie aber nicht in einer akuten Situation, sondern häufig erst im Nachhinein.“

Vater vermutet, dass Tragödie hätte verhindert werden können

Für Günther Küblböck ist nach dem mutmaßlichen Selbstmord seines Sohns jedenfalls klar: „Natürlich hätte das verhindert werden können - für mich ist das staatlich unterlassene Hilfeleistung.“

Auch bei Günther Jauch sprach Küblböcks Vater bereits über die Krankheit seines Sohnes: