In den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens gilt derzeit 2G oder sogar 2G plus. Wie es beim Fliegen aussieht, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Nie war Reisen so kompliziert wie in der Corona-Pandemie. Während das Auswärtige Amt immer noch von unnötigen Aufenthalten im Ausland abrät, wollen viele Menschen zumindest für ein paar Wochen dem Pandemiealltag in Deutschland entkommen. Doch der Urlaub ist mit hohem Informationsaufwand verbunden. Es müssen etliche Formulare ausgefüllt und Nachweise erbracht werden. Insbesondere für Personen ohne Impfung oder Genesenennachweis ist das Verreisen in Pandemiezeiten besonders schwierig. Aber was gilt eigentlich bei Flügen ins Ausland? Dürfen ungeimpfte Passagiere von den Fluggesellschaften noch befördert werden?

 

Flüge ab Deutschland mit 3G-Nachweis

In Deutschland gilt als Voraussetzung für die Beförderung mit dem Flugzeug nach wie vor 3G, also geimpft, genesen oder getestet. Das heißt, ungeimpfte Passagiere brauchen einen negativen Corona-Testnachweis, um fliegen zu können. Das gilt sowohl für Flüge im Inland als auch ins Ausland.

ABER: Ungeimpfte dürfen nicht überall hinfliegen

Die Beförderungsvoraussetzung eines 3G-Nachweises hat jedoch nichts mit den Corona-Bestimmungen im jeweiligen Reiseland zu tun. Denn viele Länder auf der Welt erlauben derzeit nur geimpften oder genesenen Personen die Einreise – wenn die Einreise für Touristen überhaupt gestattet ist.

Ob ungeimpfte Personen von den Fluggesellschaften befördert werden dürfen, hängt also vom Reiseland ab, wie uns Dr. Jörg Waber, Pressesprecher bei der Lufthansa, auf Anfrage bestätigt hat.

Da sich die Einreisebestimmungen der Länder aufgrund der Pandemie ständig ändern, sollten vor Reiseantritt die Reise- und Sicherheitsbestimmungen des Auswärtigen Amtes für das Zielland geprüft werden. Am besten funktioniert das über diese Seite.

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