Was sollten Eltern tun, wenn ihre Kinder Symptome haben, die auf eine Corona-Erkankung hindeuten könnten? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Das Sozialministerium Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt haben gemeinsam eine Handlungsempfehlung für Eltern erstellt, die bei der Beurteilung der Symptome ihrer Kinder helfen kann. Wann das Kind zu Hause bleiben sollte, ist dort klar definiert. Und zwar muss eines der folgenden Symptome in akuter Form auftreten:
 

 
  • Fieber ab 38 °C
  • Trockener Husten, der nicht durch eine chronische Erkrankung wie zum Beispiel Asthma verursacht wird
  • Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, die nicht in Begleitung eines Schnupfens auftritt
  • Atemnot

Was ist bei Symptomen zu tun?

Zunächst einmal muss das Kind natürlich zu Hause bleiben. Wenn es keinen Arzt benötigt, sollten die Eltern warten, bis die Symptome wieder abgeklungen sind, bevor das Kind zurück in die Schule kann. Bei Fieber muss es mindestens einen Tag fieberfrei sein. Als Faustregel für Eltern empfiehlt das Sozialministerium den folgenden Leitsatz: „So, wie mein Kind gestern war, hätte es in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gehen können, also darf es heute wieder gehen.“ Soll heißen, wenn das Kind sich fit fühlt und keine Symptome hat, kann es am nächsten Tag wieder zur Schule gehen. Fällt der Corona-Test negativ aus, gelten die obigen Anweisungen. Bei einem positiven Testergebnis muss das Kind 10 Tage in Quarantäne und darf sich frühestens an Tag 7 mit einem negativen PCR-Test oder zertifizierten Antigentest freitesten, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorhanden waren.

Darf mein Kind mit Schnupfen in die Schule?

Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist laut Sozialministerium kein Ausschlussgrund für den Schulbesuch. Auch leichter oder gelegentlicher Husten sowie leichtes Halskratzen verpflichtet nicht zum Daheimbleiben.

Weitere Ausschlussgründe

Neben den oben genannten Symptomen können auch andere Umstände zu einem temporären Ausschluss vom Schulbesuch verpflichten. Zum einen, wenn Sie sich als Familie in Quarantäne befinden – entweder aufgrund eines positiven Corona-Tests oder nach der Rückkehr aus dem Ausland. Zum anderen, wenn an der Schule eine Testpflicht besteht und kein Nachweis für das Kind über eine negative Testung oder eine Genesung erbracht wird.

Das vollständige Informationsblatt des Landesgesundheitsamtes finden Sie hier zum Download. Weitere Fragen zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Schülern beantwortet das Kultusministerium auf dieser Seite.

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