Auf die Bundesbürger kommen 2019 zahlreiche Änderungen zu – in der Arbeitswelt, aber auch bei der Rente. Die Effekte sind nicht nur positiv.

Stuttgart - Gute Nachrichten zum Jahreswechsel: Der Bund will Beitragszahler um einige Milliarden Euro entlasten. Der Mindestlohn steigt, und die finanzielle Unterstützung für Familien wird ausgebaut. Hier sind die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

 

Rentenerhöhung macht etliche Senioren steuerpflichtig

Erst im Jahr 2018 konnten sich die etwa 21 Millionen Rentner über eine kräftige Rentenerhöhung freuen. Im kommenden Jahr werden die Renten wohl abermals kräftig angehoben. Legt man die derzeit vorhandenen Daten zugrunde, könnte die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 in den alten Bundesländern 3,18 Prozent und 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern betragen. Durch die beschlossene Rentenerhöhung überschreiten allerdings auch deutlich mehr Rentner das steuerfreie Existenzminimum. Schätzungen zufolge werden im kommenden Jahr rund 48 000 Rentner steuerpflichtig; nach Regierungsangaben sind das rund 4,98 Millionen Senioren. Das Finanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen von 410 Millionen Euro.

Zudem wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte „doppelte Haltelinie“ 2019 Realität: Das Rentenniveau, also das Verhältnis der Durchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittslohn, soll bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben. Zugleich sollen die Beiträge nicht über 20 Prozent steigen, derzeit sind es 18,6 Prozent vom Brutto.

Der teuerste Teil des neuen Rentenpakets ist die Ausweitung der Mütterrente. Sie kostet 3,8 Milliarden Euro pro Jahr. Geplant ist eine stärkere Anrechnung von Erziehungszeiten bei vor 1992 geborenen Kindern. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsrenten werden erst am März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden.

Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung sinken

Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird vom kommenden Jahr an zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Bisher galt das nur für den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Laut einer Beispielrechnung der Stiftung Warentest bedeutet das für einen Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 3000 Euro brutto und einem Zusatzbeitrag von einem Prozent eine Entlastung von 180 Euro im Jahr. Auch Selbstständige mit einem geringen Einkommen dürfen sich auf 2019 freuen. Für sie sinkt der Mindestbeitrag von monatlich 356 Euro auf 160 Euro.

Das Bundeskabinett hat zudem die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung im Herbst auf den Weg gebracht. Dadurch sollen die Beitragszahler 2019 um insgesamt rund sechs Milliarden Euro entlastet werden. Der Beitragssatz wird dauerhaft auf 2,6 Prozent und per Verordnung um weitere 0,1 Prozentpunkte befristet bis zum Jahr 2022 gesenkt.

Bei der Pflegeversicherung steigen die Beiträge um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte dieses Beitrags. Für Kinderlose kommt – wie gehabt – ein Aufschlag von 0,25 Prozent hinzu. Die Beitragserhöhung begründet Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem Pflegenotstand.

Der Mindestlohn steigt auf 9,19 pro Stunde

Der Gesetzgeber schreibt aktuell einen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde vor. Ein Arbeitnehmer, der 40 Stunden pro Woche arbeitet und nach Mindestlohn vergütet wird, verdient also monatlich etwas mehr als 1500 Euro brutto. Mit dem Jahreswechsel erhöht sich der Betrag: Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf einen Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. Von 2020 an müssen Arbeitgeber mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen.

Für Minijobber gilt ebenfalls der neue Mindestlohn von 9,19 Euro. Trotzdem darf im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient werden, ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Auch Ferienjobber mit einer kurzfristigen Beschäftigung müssen 2019 aufpassen: Der Zeitraum für diese Art der Beschäftigung schrumpft auf 50 Arbeitstage pro Jahr, bisher waren es 70 Tage.

Familien werden finanziell stärker entlastet

Eltern können sich freuen: Sie bekommen künftig zehn Euro mehr Kindergeld im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro. Daneben erhöht die Bundesregierung auch den steuerlichen Kinderfreibetrag. Er steigt in gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro. So erhöht er sich im Jahr 2019 von 7428 Euro auf 7620 Euro und im Jahr 2020 dann weiter auf 7812 Euro. Auch der Grundfreibetrag, der derzeit bei 9000 Euro liegt, steigt – 2019 auf 9168 Euro, 2020 dann auf 9408 Euro.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf „Brückenteilzeit“

Wer seine Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit verkürzen will, erhält ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle. Die neue Brückenteilzeit greift für alle Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abschließen. Weitere wichtige Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer muss in einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern arbeiten und länger als sechs Monate in der Firma beschäftigt sein. Kleinstunternehmen sind von den neuen Regelungen also nicht betroffen. Für Mittelständler mit 45 bis 200 Angestellten greift eine Zumutbarkeitsregelung: Sie müssen den Anspruch auf Brückenteilzeit nur einem von 15 Mitarbeitern gewähren.

Viele Energieausweise werden 2019 ungültig

Wer eine Immobilie besitzt, sollte den Energieausweis seines Gebäudes prüfen. Denn: Energieausweise für Wohngebäude, die bei Einführung der Ausweispflicht vor zehn Jahren ausgestellt wurden, verlieren 2019 ihre Gültigkeit. Eigentümer, die ihre Immobilie neu vermieten oder verkaufen wollen, müssen den Ausweis erneuern lassen. Der Energieausweis muss den Interessenten bei der Besichtigung vorgelegt werden. Bessere Werte auf dem Energieausweis können Hausbesitzer mit einer Heizungssanierung erzielen.