Das in Stuttgart bisher geltende Fahrverbot wird 2020 voraussichtlich auf Euro-5-Diesel ausgeweitet. Wer weiter fahren will sollte nachrüsten.

Stuttgart - Volvo-Fahrer mit einem Euro-5-Diesel unter der Haube sollen ihr Auto bald nachrüsten können und dann von kommenden Euro-5-Fahrverboten nicht betroffen sein. Die Frohbotschaft enthält einen großen Wermutstropfen: Die Nachrüstung muss aus der eigene Tasche bezahlt werden.

 

Für Mercedes-Fahrer könnte die Aktion freundlicher auf den Kontostand wirken. „Die 3000 Euro pro Fahrzeug, die der Konzern dafür in Aussicht gestellt hat, könnten laut der Mercedes-Vertriebszentrale in Berlin fast ausreichen“, sagt Eberhard Renz, Pkw-Serviceleiter im Fellbacher Mercedes-Autohaus Kloz. 300 bis 400 Euro Eigenanteil seien aber wohl noch nötig, genau könne das die Vertriebszentrale noch nicht sagen. Für den Einbau der Technik zur Stickoxidminderung, zu der auch ein Harnstofftank zählt, kalkuliert Renz mit drei bis vier Stunden.

Maximal 270 Milligramm als Ziel

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Mercedes-Nachrüstung noch nicht genehmigt. Der Anbieter Dr. Pley (Bamberg), der mit dem Zulieferer Bosal kooperiert, rechnet aber mit einer „kurzfristigen Freigabe“. Auch der Zulieferer Twintec/Baumot will die Nachrüstung für Mercedes anbieten. Entwickelt wurde ein System für den Motor OM 651. Er nagelt in der C- und E-Klasse (220/250), sowie GLK und V-Klasse (220).

Mit Nachrüstung darf das Euro-5-Fahrzeug im RDE-Test (Realbetrieb-Messung) maximal 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Unter 4 Grad Celsius dürfen es 540, über 30 Grad 432 Milligramm sein. Der ADAC hat in einem Test bei verschiedenen Euro-5-Autos Werte bis 1100 Milligramm gemessen. Die mögliche Reduktion sei „beachtlich“. Der Club sagt aber auch, dass mit einem Mehrverbrauch gerechnet werden müsse.

Kunde muss das Auto seit 2.10.2018 haben

Ziel sei, dass der Kunde nicht in Vorleistung gehen müsse, so Serviceleiter Renz. Die Modalitäten seien mit Mercedes in der Abstimmung, vor November aber wahrscheinlich nicht geklärt. Die Frage sei auch, ob die Förderung auf so genannten Hotspots beschränkt bleibe, „oder ob zum Beispiel ein Pendler aus Ulm sie auch erhält“, so Renz. In jedem Fall muss das Auto vor dem 2. Oktober 2018 auf den jetzigen Halter zugelassen gewesen sein.

Auf die Montage in der Werkstatt folgt die Abgasmessung. Ist sie bestanden, kann die Nachrüstung in die Fahrzeugpapiere und eine europäische Datenbank eingetragen werden. Die Euronorm ändert sich dabei nicht. In Frankreich, so Renz, gälten inzwischen diverse Einschränkungen für Diesel. Der Datenbank-Eintrag sei daher wichtig, um Bußgelder im Ausland zu vermeiden.

Nachgerüstete Euro-5-Fahrzeuge brauchen außer dem Eintrag „aus Sicht des Landes keinen weiteren Nachweis“, um vom Fahrverbot ausgenommen zu sein, so ein Sprecher des Landes-Verkehrsministeriums auf Anfrage. Es besteht für die Halter aber kein gesetzlicher Zwang zur Nachrüstung. „Wer sich dagegen entscheidet, ist nicht grundsätzlich von anderen rechtlich möglichen Ausnahmemöglichkeiten ausgeschlossen“, so die Auskunft des Ministeriums.

Nachrüster unzufrieden mit VW

Bei einem Pressetermin des ADAC im März in Stuttgart hatten weitere auf Abgasreinigung spezialisierte Firmen ihre Systeme vorgestellt. Oberland Mangold zum Beispiel für die Volkswagen-Baureihe T 5, den beliebten VW-Bus, mit 2-Liter-Dieselmotor.

Den Hoffnungen, dass es für privat genutzte VW-Personenwagen bald eine Nachrüstung geben wird, versetzt Geschäftsführer Hubert Mangold einen Dämpfer: „Wir werden uns auf den Nutzfahrzeug-Kunden konzentrieren, weil es hier eine klare Förderrichtlinie des Bundes gibt.“ Für Handwerker, Kommunen und Lieferfahrzeuge habe der Bund frühzeitig einen dreistelligen Millionenbetrag bereitgestellt. Für Personenwagen habe das Bundesverkehrsministerium die Förderrichtlinie dagegen erst am 26. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Marktchancen schwer einzuschätzen

Mangold empfindet behördlichen Schwergang: „Das Thema dümpelt vor sich hin“, kritisiert er. Auch VW hatte 3000 Euro Förderung für private Halter zugesagt. „Das ist alles noch wachsweich“, sagt Mangold. Die Rahmenbedingungen seien nicht stimmig, „die Hersteller müssen ihre Zusagen konkretisieren“, fordert Mangold. „Wir erwarten vom KBA bald die Freigabe für ein Nachrüst-System für den 1,6-Liter-Dieselmotor von VW“, sagt dagegen Stefan Beinkämpen, Vorstand bei Twintec/Baumot. Der Vierzylinder finde sich in diversen Konzernmodellen.

Eine Nachrüstung privater Fahrzeuge schließt HJS für sich aus. Das Unternehmen, einst mit dem deutschen Umweltpreis bedacht, hat beim KBA die Freigabe für Stickoxid-Minderungstechnik für Sprinter (Mercedes), Crafter und T 5 (VW), Transit (Ford) und Ducato (Fiat) beantragt. In die Entwicklung von Pkw-Systemen müssten sich Bund oder Hersteller mit einer Vorfinanzierung oder Kooperationsprojekten einbringen, fordert HJS-Sprecher Stefan Lefarth. Eine Vorfinanzierung auf eigenes Risiko sei nicht machbar. „Die logische Konsequenz ist, dass wir nicht in den Pkw-Markt einsteigen“, so Lefarth. Die Frage sei sogar, „ob es dafür überhaupt einen Markt gibt“.