Die Esecon-Berichte liegen vor – und auch der Landesdatenschutzbeauftragte zieht erste Schlüsse in der Datenaffäre des VfB Stuttgart. Stefan Brink ermittelt weiter – der VfB AG droht ein Bußgeld.

Sport: Dirk Preiß (dip)

Stuttgart - Seit Dienstag haben der VfB Stuttgart e.V. und die VfB Stuttgart AG den jeweiligen Abschlussbericht der Kanzlei Esecon auf dem Tisch. Darin sind die Ergebnisse der Untersuchung der Datenaffäre beim Fußball-Bundesligisten enthalten. Zwischen 2016 und 2018 sollen Zehntausende Mitgliederdaten an Dritte weitergegeben worden. Offen ist nun, wer die Berichte juristisch bewertet, welche Konsequenzen gezogen werden und welche Teile der Berichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. An anderer Stelle wurden bereits Schlüsse gezogen.

 

Lesen Sie hier: Unser Newsblog zum VfB Stuttgart

Parallel zu Esecon hatte sich auch die Behörde von Stefan Brink einen Überblick über die Geschehnisse verschafft. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hatte Die VfB-Vertreter am Mittwoch zum Treffen gebeten, am frühen Abend ging er mit seinen Ergebnissen dann an die Öffentlichkeit. „Die Datenschutzverstöße sind erheblich“, hieß es in der entsprechenden Pressemitteilung, „sie veranlassen uns dazu, ein Bußgeldverfahren zu eröffnen.“

Weitere Ermittlungen

Das entsprechende Prüfverfahren sei nun, nach mehreren Monaten, abgeschlossen. Bisher wurden laut Pressemitteilung „die Datenverarbeitungen in Verein und AG rund um die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Ausgliederung der Profifußballabteilung im Jahr 2017, sowie einzelne Datentransfers an einen externen Dienstleister der VfB Stuttgart 1893 AG im Jahr 2018 und Fragen zur aktuellen Umsetzung der geltenden Rechtslage unter der DS-GVO“ überprüft. Das Bußgeldverfahren wird nun gegen die VfB AG eröffnet, da „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Datenschutz-Verstöße der VfB Stuttgart 1893 AG vorliegen“.

Lesen Sie hier: Die Chronologie der Führungskrise beim VfB

Weitergehende Ermittlungen durch Stefan Brink würden nun durchgeführt. Der Bußgeldstelle seiner Behörde stünden dabei Befugnisse zur Verfügung, die im Wesentlichen mit denen einer Staatsanwaltschaft vergleichbar sind, ergänzte der Landesdatenschutzbeauftragte, der auch betonte: „Der VfB Stuttgart 1893 e.V. und der VfB Stuttgart 1893 AG haben die bisherigen Aufklärungsmaßnahmen unterstützt und erklären sich weiterhin kooperationsbereit.“