Wer die jungen Wähler erreichen will, muss sich auf Tiktok tummeln – das gilt seit der Europawahl mehr denn je. Datenschützer sind darüber nicht begeistert, denn sie sehen die Plattform des chinesischen Anbieters Bytedance überaus kritisch. Der frühere Landesbeauftragte Stefan Brink stufte den Tiktok-Kanal des Bundeskanzlers (mit Olaf Scholz’ Aktentasche als heimlichem Star) sogar als Verstoß gegen Datenschutz und politische Neutralität ein, was in der Fachwelt umgehend auf Widerspruch stieß.
Auch sein Nachfolger als Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tobias Keber, beobachtet den Trend mit Argusaugen. Aktuell hat er die Aktivitäten der Landtagsfraktionen auf der Plattform in den Blick genommen. Zwei von fünfen nutzen den Dienst derzeit, für Statements, Redeausschnitte oder eigens produzierte Kurzvideos: die AfD-Fraktion mit mehr als 20 000 Followern und die SPD-Fraktion mit gut 1000 Followern. Die anderen beobachten die Entwicklung noch, einzelne Abgeordnete sind mit eigenen Kanälen vertreten.
Fraktionen als Vorbild für rechtskonformes Handeln
Unter dem Betreff „Datenschutzrechtliche Bedenken zum Einsatz des Dienstes Tiktok durch die Fraktionen“ hat sich Keber nun an Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) gewandt. Während die EU-Kommission die Vereinbarkeit mit dem Gesetz über digitale Dienste prüfe und die US-Regierung die Ablösung vom Bytedance-Konzern erzwingen wolle, starteten bundes- und landesweit immer mehr Politikerinnen und Politiker einen eigenen Account, schreibt er einleitend. Angesichts der Kanäle von SPD und AfD versucht er sodann, das Problembewusstsein des Parlaments zu schärfen.
Als Foren für die politische Willensbildung seien die Fraktionen „auf eine gute Kommunikation angewiesen“. Eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit gehöre zu ihren Aufgaben, idealerweise im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Dabei müssten sich die Landtagsriegen ihrer Vorbildfunktion bewusst sein: Die Menschen vertrauten darauf, dass das Handeln staatlicher Stellen rechtmäßig sei. Wenn immer mehr Akteure – Landtag, Fraktionen und Abgeordnete – Tiktok nutzten, erwecke dies den Eindruck, der Dienst sei unbedenklich.
Zweieinhalbseitiger Fragebogen übermittelt
Aus Kebers Sicht ist er das ganz und gar nicht. Es gebe „grundsätzliche Bedenken“, ob Tiktok den Anforderungen des europäischen und des deutschen Datenschutzes genüge. Die einsetzenden Stellen und die Nutzer hätten nur einen eingeschränkten Einfluss auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Vor allem bei Minderjährigen bestünden Zweifel, ob die einschlägigen Bestimmungen eingehalten würden.
Um das zu überprüfen, übermittelte der Landesbeauftragte via Aras einen zweieinhalbseitigen Fragenkatalog an die Fraktionen. Darin erkundigt er sich unter anderem, wie genau diese Tiktok nutzten, ob es ein Konzept für den Einsatz gebe und ob dieser im Licht der Erfahrungen überprüft werde. Man erbitte die Auskünfte, um „die Nutzung durch die Fraktionen besser zu verstehen“, erläutert ein Sprecher Kebers. Erst dann könne man sie auch bewerten. Bis Ende Juni hatte die Landtagspräsidentin die Antworten direkt an den Datenschützer erbeten. Bisher, hieß es zuletzt, habe man „keine inhaltlichen Rückmeldungen“ erhalten. Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollten, gebe es auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten eine Checkliste.