Wie viel Berichterstattung aus den Rathäusern gestattet der Gesetzgeber? Und gehört der Livestream dazu? Datenschützer haben ihre Zweifel.

Konstanz - Demnächst soll es soweit sein. Am Donnerstag, 28. Juni, will das Lokalblatt in Konstanz die Sitzung des Gemeinderates live im Internet übertragen. Jedenfalls Teile davon. So hat es der Gemeinderat Anfang Mai mit breiter Mehrheit beschlossen. Und so hat es nun Oberbürgermeister Horst Frank (Grüne) erfreut der Öffentlichkeit kundgetan. Die Gemeinderäte trugen das von der SPD eingebrachte Projekt mit, auch wenn einige CDU-Gemeinderäte noch Bauchweh hatten. Auch der Städtetag ist glücklich über die „Pionierarbeit“, die am Bodensee geleistet wird. Die Kommune nehme, so ein Sprecher, für ganz Baden-Württemberg eine Modellfunktion bei der Ausbreitung des Gemeinderatsfernsehens ein.

 

Der Südkurier-Chefredakteur Stefan Lutz und Lokalchef Jörg-Peter Rau bejubeln das „lokale Parlamentsfernsehen“. Die Räte, lobte Lutz, hätten mit ihrem Votum für das zusätzliche multimediale Angebot aus seinem Hause „ein starkes Zeichen für politische Transparenz gesetzt“.

Neue Stellungnahme wird gefordert

Doch die Freude in der größten Bodenseestadt könnte verfrüht sein: Der Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil sieht auch im Fall von Konstanz seine grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Rats-TV bei weitem nicht ausgeräumt. Es gelte die Persönlichkeitsrechte nicht allein der Gemeinderäte, sondern auch der Verwaltungsmitarbeiter, der Zuschauer sowie beteiligter Dritter zu wahren. Im Einzelfall könne das knifflig werden. Er sehe sich gezwungen, auf die Stadtspitze erneut zuzugehen und erwartet eine schriftliche Stellungnahme, was denn da genau geplant sei.

Schon jetzt lässt sich sagen, dass dem Juristen vieles nicht gefallen wird, was sich die Konstanzer Internet-Enthusiasten haben einfallen lassen. Zwar will Konstanz nur die Debatte über ausgesuchte Tagesordnungspunkte senden lassen, deren Aufzeichnung zuvor angemeldet werden muss. Audio- und Videoaufnahmen von Mitarbeitern der Verwaltung, Gutachtern oder sonstiger Personen sind untersagt. Die Standorte der Kameras sollen genau bezeichnet werden. Webcams sind verboten.