Mit Online-Dating-Portalen lässt sich gut verdienen: Deutschlandweit ma­chen 2500 Anbieter mehrere Hundert Millionen Euro Jahresumsatz. Doch um den Datenschutz ist es schlecht bestellt.

Stuttgart - Mit Online-Dating-Portalen lässt sich gut verdienen. Deutschlandweit machen 2500 Anbieter mehrere Hundert Millionen Euro Jahresumsatz. Doch um den Datenschutz ist es schlecht bestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

 
Welche Missstände wurden darin enthüllt?

Das Sündenregister reicht von finanzieller Abzocke über im großen Stil eingesetzte Fake-Profile bis hin zu schlechtem Schutz höchst intimer Daten. Zugegeben wird das bisweilen sogar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale, wenn auch oft versteckt und so formuliert, dass Verbraucher kaum verstehen können, welchen Praktiken sie sich unterwerfen. „Ich habe in einzelnen Fällen Probleme vermutet, aber nicht diese flächendeckende Massivität“, sagt Susanne Baumer. Sie ist Teamleiterin beim Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern und damit Mitautorin einer Studie aller deutschen Verbraucherzentralen zu den Praktiken von Online-Dating-Portalen.

Mit welchen Formulierungen werden Verbraucher getäuscht?

Viele Portale kündigen per AGB einen „moderierten Dienst“ an. Das klingt auf den ersten Blick positiv und seriös. Dahinter verbergen sich aber bezahlte Mitarbeiter eines Portals, die in dessen Auftrag gefälschte Profile, sogenannte Fakes, anlegen, um Kontaktsuchende zu kostenpflichtigen Aktivitäten im Netz zu verleiten. Binnen weniger Minuten Internetrecherche haben die Verbraucherschützer 150 Portale gefunden, die laut AGB moderierte Dienste verwenden.

Wie funktioniert das?

Bei Fake-Profilen denken sich bezahlte Mitarbeiter Daten fiktiver Nutzer aus. Die Fotos für die Profile holen sie sich aus dem Internet – ohne Kenntnis betroffener Personen. Über dieses Fake-Profil versuchen sie Nutzer von einem kostenfreien Portal auf ein kostenpflichtiges Portal zu locken oder Flirtpunkte und Ähnliches zu nutzen, die Geld kosten. Grundsätzlich gilt die Regel: Je aktiver Nutzer auf einem Portal sind, umso attraktiver wird es für andere. Künstlich aufgebläht werden Nutzerzahlen deshalb auch durch digitale Karteileichen. Experten schätzen, dass im Schnitt auf ein aktives Profil zwölf inaktive Profile kommen. Gelöscht werden Profile nämlich teils erst sieben Jahre nach Vertragsende.

Sind solche Praktiken legal?

Grundsätzlich sind AGB erst einmal legal, bis jemand erfolgreich dagegen klagt. Das kostet Zeit und Geld. Beides haben Verbraucherzentralen nur in begrenztem Umfang, weil sie sich auch anderen Themen widmen müssen. 4000 bis 10 000 Euro kostet es im Schnitt, einen Fall vor Gericht zu bringen, mit dem Risiko, ihn zu verlieren.

Bei welchen Online-Portalen hatte die Verbraucherzentrale mit ihren Klagen Erfolg?

In zwei Fällen sind Abmahnungen an Portalbetreiber bislang erfolgreich gewesen. So hat sich das Datingportal Kissnofrog per AGB das Recht zugesprochen, alle Profile über normale Suchmaschinen auffindbar und abrufbar zu machen. Dieser Passus ist verschwunden. Ob man Portaldaten wirklich nicht mehr googeln kann, wird gerade geprüft. Die zweite Abmahnung betrifft das Erotikportal Lovepassions, das per AGB erklärt hatte, dass alle weiblichen Profile moderiert, also gefälscht sind. Es handelt sich dabei um den Einsatz von sogenannten Controllern – meist jungen Studenten – die unter Scheinaccounts Dialoge führen. Extra gekennzeichnet wurden die Fake-Profile nicht. Trotzdem warb das Portal damit, dass man „Singles von nebenan“ kontaktieren könne, was von den Verbraucherschützern als unlautere Werbung beanstandet wurde. Als Folge wurde das Werbeversprechen geändert, nicht aber die Praxis moderierter Profile.

Arbeiten Portale auch heimlich mit Fakes?

Das vermuten Verbraucherschützer. Beweisen können sie es nicht. Ans Tageslicht kommt eine solche Praxis nur, wenn Mitarbeiter eines Portals plaudern oder eine Plattform gehackt wird – wie beispielsweise das kanadische Seitensprungportal Ashley Madison. Danach mussten die Betreiber die Existenz von 70 000 weiblichen Fake-Profilen zugeben.

Wie gut ist der Datenschutz?

Nicht gut. Ein Portal, für das gerade eine Abmahnung in Arbeit ist, räumt sich per AGB das Recht ein, unter dem Namen eines Kunden Nachrichten zu schreiben. Andere behalten sich vor, die Daten von Nutzern weiterzugeben oder sie auf einer anderen Webseite zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich um sensible Angaben wie politische Einstellung, Trinkgewohnheiten, Religionspraxis oder erotische Vorlieben.

Wie leicht kommt man aus Verträgen heraus?

Speziell bei Partnervermittlungen im Internet wird das oft unverhältnismäßig erschwert. Bei Widerruf werden oft hohe Summen in Rechnung gestellt. Einmal wird verlangt, per E-Mail zu kündigen, wobei es nicht einmal im Impressum eine E-Mail-Adresse gibt. Ein anderes Mal werden Links zur Kündigung erst dann zugeschickt, wenn Fristen abgelaufen sind. Auf Kündigungen wird oft auch gar nicht oder per Mahnung durch ein Inkassobüro reagiert. Ersatzforderungen bei Widerruf nach acht Tagen können schon mal 258 Euro bei sechs zustande gekommenen Kontakten betragen.

Sind Probeabos frei von Risiken?

Auch das ist nicht der Fall. Verbraucherschützer sprechen von wahren Abofallen speziell bei Erotikportalen. Aus Probeabos werden dann ohne weitere Information kostenpflichtige Premiumabos, wobei Summen von 600 Euro jährlich keine Seltenheit sind.

So verringern Sie die Risiken beim Online-Dating

Selbst darstellen Man sollte versuchen, sich mit einem originellen Profil abzuheben. Wichtig ist, sich nicht zu verstellen und ehrlich zu bleiben.

Fragen stellen Dem Chatpartner sollten möglichst viele Fragen gestellt werden. Am besten anhand einer Liste, auf der man notiert hat, was einem wichtig ist. Die Stiftung Warentest rät, die Anonymität nicht allzu schnell aufzugeben. Auch sollte man für das Online-Dating eine spezielle E-Mail-Adresse verwenden.

Vorsichtig sein Grundsätzlich gilt es, skeptisch zu bleiben, um nicht auf falsche Identitäten hereinzufallen. Auch sollte man nie auf Kontaktversuche von Fremden mit teurer Telefonnummer reagieren, warnen die Warentester.

Erstes Treffen Es sollte immer an einem belebten öffentlichen Ort wie etwa einem Café oder einem Restaurant stattfinden. Auch sollte man seine Freunde über den Termin des Treffens und den Treffpunkt informieren.

Daten schützen Persönliche Daten darf der Anbieter an Dritte weitergeben, etwa zu Werbezwecken. Es sei denn, man widerspricht dem ausdrücklich. Der Anbieter muss über das Widerspruchsrecht informieren.

Beim Vertrag beachten Beim Vertragsabschluss sollte man auf Laufzeit und Kündigungsfrist achten. Verträge können sich stillschweigend um die ursprüngliche Laufzeit verlängern, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Das kann mehrere Hundert Euro kosten. Die zulässige Verlängerungsdauer ist maximal ein Jahr. Unzufriedene können Verträge mit Partnervermittlungen ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Ob dieses Recht auch auf Singlebörsen gilt, ist umstritten.