„Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein in der Verfassung festgeschriebenes und damit höchstes Recht, das für jeden Bürger und somit für alle Beschäftigten gilt”, sagt Professor Jens Schubert, Leiter der Rechtsabteilung in der Bundesverwaltung von Verdi in Berlin. Es besagt, dass die Erhebung, Nutzung, Speicherung und Verarbeitung von persönlichen Daten am Arbeitsplatz nur erfolgen darf, wenn der Arbeitgeber gute Gründe hat, die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben müssen.

Nun will das Bundesinnenministerium den Datenschutz am Arbeitsplatz grundlegend erneuern. „Eine Katastrophe”, findet der Mann von der Gewerkschaft, „weil der Gesetzesentwurf das Verfassungsrecht entwertet.” Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung soll nach aktuellen Plänen auf eine Stufe mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Datenerhebung bei seinen Beschäftigten gestellt werden. Der Entwurf würde zudem die Datenskandale etwa bei Telekom und Bahn im Nachhinein legalisieren. Die Gewerkschaft plädiert für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz. Im Februar 2011 war die 1. Lesung im Bundestag, bis Mitte des Jahres könnte die Neuregelung verabschiedet sein. Sofern sie denn überhaupt in der vorliegenden Form kommen wird. Schubert und Demel zweifeln daran.

Übrigens: eine Videoüberwachung ist nach bestehendem Recht nur dann legal möglich, wenn in einer Abteilung beispielsweise besonders viele Diebstähle geschehen. Der Überwachung muss der Betriebsrat zustimmen, und falls der nicht schon auf eine Verhältnismäßigkeit geachtet hat, kann es sein, dass die Videoüberwachung vor Gericht nicht als Beweismittel gilt, weil sie unverhältnismäßig war.

Eventuell hätte der Diebstahl mit weniger Aufwand und ohne pauschale Verdächtigung aller Mitarbeiter der Abteilung aufgedeckt werden können.