Seit Whatsapp im vergangenen Sommer angekündigt hat, Nutzerdaten auch an die Konzernmutter Facebook zu übertragen, laufen Verbraucher- und Datenschützer dagegen Sturm. Eine Abmahnung der Verbraucherverbände blieb folgenlos, nun geht es vor Gericht.

Stuttgart - Es ist das juristisch bislang schärfste Schwert im Kampf von Kunden und Verbraucherschützern gegen massenhaften Austausch persönlicher Nutzerdaten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat nun am Landgericht Berlin Klage gegen den hier zu Lande von Millionen Menschen genutzten Messengerdienst Whatsapp eingereicht. Sie wollen damit gerichtlich untersagen lassen, dass er massenhaft Nutzerdaten wie Handynummern an seinen Mutterkonzern Facebook oder Töchter wie den Onlinedienst Instagram zu Werbezwecken weitergibt. Eine zuvor geforderte Unterlassungserklärung habe Whatsapp abgelehnt, erklärte Carola Elbrecht. „Jetzt greifen wir zum Instrument der Verbandsklage“, sagt die Rechtsexpertin des Verbands der Verbraucherzentralen. .

 

Sie hofft dabei auf eine Signalwirkung mit einem Erwachen vieler Verbraucher, die oft gar nicht wüssten, was Konzerne wie Facebook mit ihren Daten anstellen. Zudem werden Facebook und Whatsapp mit der Klage juristisch in die Zange genommen. Seit vergangenen Herbst streitet sich bereits der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Kaspar, wegen der geänderten Nutzungsrichtlinien der beiden US-Konzerne mit Facebook vor dem Verwaltungsgericht der Hansestadt. Von dort aus betreibt der Konzern das deutschsprachige Werbegeschäft. „Wir konzentrieren uns auf Whatsapp, die Hamburger auf Facebook“, erklärt Elbrecht das gemeinsame Vorgehen.

Whatsapp saugt Telefonnummern automatisch ab

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Kaspar und der VZBV halten die Richtlinien der US-Konzerne zur Nutzung von Kundendaten für rechtswidrig. Sie ermöglichen ihnen deren Austausch innerhalb der gesamten Facebook-Gruppe. So will Whatsapp alle Telefonkontakte seiner Kunden an Facebook übermitteln, auch solcher Kunden, die kein Facebook-Profil haben, erläutert Elbrecht. Betroffen seien ferner Telefonnummern von Menschen, die selbst gar keine Whatsapp-Nutzer sind und lediglich im privaten Handy-Telefonbuch eines solchen gespeichert sind.

Diese Nummern saugt die Whatsapp-Software automatisch ab. Mit der Ankündigung, das und noch mehr zu tun, hatten Facebook und Whatsapp im vorigen August für einen bundesweiten Aufschrei gesorgt. Die Unternehmen beteuern, den Datentransfer mittlerweile ausgesetzt zu haben. „Nachprüfen kann das niemand“, bedauert Elbrecht. Der VZBV habe keine Kontrollmöglichkeiten. Zudem will er mit der Klage die Löschung bereits übermittelter Daten erzwingen sowie acht Klauseln in den Nutzungsrichtlinien von Whatsapp zu Fall bringen. Beispielsweise behält sich der US-Konzern darin das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Gruppe zukommen zu lassen.

Die Verbraucherschützer stellen sich auf einen langen Rechtsstreit ein

Facebook hatte vor drei Jahren Whatsapp für rund 20 Milliarden Dollar (18,7 Milliarden Euro) übernommen und dabei erklärt, zwischen beiden Diensten keine Nutzerdaten auszutauschen. „Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten“, stellt Elbrecht fest. Die Information, was Facebook & Co mit persönlichen Daten machen, werde im Kleingedruckten versteckt und man könne dem nur zustimmen oder das eigene Whatsapp-Konto löschen. „Friss oder stirb,“ beschreibt die VZBV-Juristin diese Praxis. Da Facebook dafür bekannt sei, rechtliche Auseinandersetzungen um Daten bis zur letzten Instanz durchzufechten, rechnet sie mit einem mehrjährigen Verfahren.