Thüringens Datenschutzbeauftragter warnt vor der privaten Nutzung des Messengers WhatsApp. Dahinter stecken offenbar weitreichende Probleme mit den Rechten.

Stuttgart - Geht es nach Lutz Hasse, brechen Millionen von deutschen WhatsApp-Nutzern tagtäglich geltendes Recht. Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz mahnte am Mittwoch bei der Vorstellung der Tätigkeitsberichte für 2016 und 2017 den sorglosen Umgang mit dem Messenger an. „99 Prozent der deutschen Nutzer verhalten sich deliktisch“, sagte Hasse dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Doch was genau ist gemeint?

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp autorisieren das Facebook-Unternehmen zur Auslese von Kontaktdaten des jeweiligen Smartphones. Ohne die Zustimmung der im Adressbuch gespeicherten Kontakte sei das allerdings rechtswidrig. In der Praxis holen kaum Nutzer diese vollständigen Einwilligungen zur Weitergabe ein und würden somit gegen Datenschutzgesetze verstoßen. 2017 bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts im hessischen Bad Hersfeld diese Sichtweise. Eine Mutter wurde gerichtlich dazu verpflichtet von allen WhatsApp-Kontakten ihres elfjährigen Sohnes die schriftliche Einverständniserklärung einzuholen.

Unzulässiger Einsatz von WhatsApp an Schulen

Da gesendete Nachrichten automatisch in die USA übertragen werden, sorgt der WhatsApp-Einsatz auch in Schulen für datenschutzrechtliche Probleme. Das Thüringer Landesgesetz untersagt im Schulbereich diese Übermittlung von Daten ins Ausland. Jugend- und Sozialbehörden stehen vor der selben Problematik, da der Messenger oftmals zum Austausch mit Kindern und Jugendlichen genutzt wird. In den Nutzungsrichtlinien von WhatsApp wird auf die ausdrückliche Nutzung im privaten Gebrauch hingewiesen.

Welche Maßnahmen all diese Warnungen nach sich ziehen, ist noch unklar.