Datensicherheit vor Gericht „Wenn du mich anzeigst, bring ich dich um“
Datenschutz wird hierzulande großgeschrieben – außer bei Strafverfahren, kritisieren Rechtsexpertinnen und -experten. Wie leicht geraten Zeugendaten in falsche Hände?
Datenschutz wird hierzulande großgeschrieben – außer bei Strafverfahren, kritisieren Rechtsexpertinnen und -experten. Wie leicht geraten Zeugendaten in falsche Hände?
Betroffene sexualisierter Gewalt werden regelmäßig eingeschüchtert. „Wenn du mich anzeigst, bring ich dich um“ sei eine besonders typische Drohung, berichtet Tabea Konrad vom Stuttgarter Frauenberatungszentrum Fetz. Nur zehn Prozent ihrer Klientinnen würde sich trauen, dennoch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Was den wenigsten Opfern bewusst sei: Ihre persönlichen Angaben können beim Angeklagten landen – und das in einem Land, das für seinen eigentlich strikten Datenschutz international auch gerne belächelt wird.
Anwältinnen und Anwälte können bei der Akteneinsicht Zugang zu allen sensiblen Informationen erlangen und an Mandantinnen und Mandanten weitergeben. Das hatte jüngst der Berliner Kriminalbeamte Carsten Milius, Vorstandsmitglied des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), bemängelt.
„Unzureichende Datenfürsorge ist tatsächlich ein ernsthaftes Problem“, bestätigt Holger-Christoph Rohne, renommierter Heidelberger Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Opfervertretung. Nur selten halte er Akten in den Händen, in denen persönliche Angaben zuvor geschwärzt wurden.
Die unbedachte Weitergabe sensibler Daten könne durchaus zu bedrohlichen Situationen führen. Außerdem sei es „nicht zu unterschätzen, wie viele Menschen eine Aussage lieber vermeiden wollen – weil sie Angst vor Repressalien haben.“
„Wenn Betroffene realisieren, dass der Täter womöglich an ihre Anschrift kommt, macht ihnen das große Sorgen“, betont auch Tabea Konrad vom Frauenberatungszentrum. Einige Opfer von Sexualdelikten, gewaltbereiten Expartnern oder Stalking ziehen extra um, berichtet sie.
Die ständige Furcht vor den Tatverdächtigen begleitet auch Zeuginnen und Zeugen von Organisierter Kriminalität und rechtsextremer Gewalt, sagt Alena Kraut von der landesweiten Opfer-Beratungsstelle Leuchtlinie: „Androhungen sogenannter Hausbesuche sind zum Beispiel Teil der extrem rechten Strategie“.
Bei Wohnungsdurchsuchungen von Tatverdächtigen würde die Polizei des Öfteren Kopien der Ermittlungsakten finden, erzählt der Kripo-Beamte Carsten Milius – inklusive Telefonnummer, Geburtsdatum und Anschrift von Zeuginnen und Zeugen. Auch vor Gericht sei es üblich, Daten in Anwesenheit des Tatverdächtigen zu nennen. Betroffene würden sich im besten Fall „nur“ unwohl fühlen, im schlechtesten Fall würden sie bedroht oder bestochen.
Beeinflusste Zeuginnen und Zeugen würden dies meist „nicht offenlegen und entweder falsch aussagen oder plötzlich behaupten, keine Erinnerung zu haben“, schildert Stefanie Ruben von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Erfahrungen.
Wie häufig in Deutschland Einfluss auf Zeuginnen und Zeugen genommen wird, ist unklar. Systematische amtliche Statistiken existieren nicht. Zeugenbedrohungen müssten viel konsequenter gemeldet werden – tendenziell steige ihre Zahl seit Jahren, meint Steffen Mayer, baden-württembergischer BDK-Landesvorsitzender. Er bekräftigt die Ausführung seines Berliner Kollegen.
Vor allem der ‚kleine Zeugenschutz‘ – also der Justizalltag außerhalb skandalöser Mafiaprozesse, Zeugenschutzprogramme und neuer Identitäten – sei laut BDK in der Aktenführung nicht standardisiert und beanspruche einen erheblichen Mehraufwand. Dafür fehle oft das Personal, die Zeit und die Expertise.
Deshalb fordert der BDK ein normiertes Verfahren, bei dem persönliche Angaben automatisch gesondert verwahrt werden. Dafür brauche es aber entsprechenden Rechtsänderungen.
Rechtsänderungen seien nicht notwendig, hält Cagdas Karakurt dagegen. Der Pressesprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz gibt zu bedenken, dass die Strafprozessordnung einen Balanceakt zwischen Sicherheit und Transparenz leisten müsse. Sie sei auch verpflichtet, „den Beschuldigten ein faires Verfahren zu gewährleisten“ und die Beweislage offenzulegen. Durch Angaben wie Name, Alter, Wohnort und Beruf werde die aussagende Person eindeutig identifiziert und ihre Glaubwürdigkeit erhöht.
Dies beuge strafrechtlicher Willkür vor – bedeute aber nicht, dass ein Zeuge schutzlos dasteht. „Es ist nicht richtig, dass die Verteidigung stets die Zeugenanschrift bekommt“, widerspricht Karakurt dem BDK.
Bei Gefahr sehe das Gesetz umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen vor. Betroffene könnten eine andere Adresse angeben, anwaltliche oder psychosoziale Begleitung beantragen, in Abwesenheit des Beschuldigten aussagen oder vor Gericht anstelle der Anschrift nur den Wohnort preisgeben.
„In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Gesetze zum Zeugenschutz deutlich verbessert“, findet auch Tina Neubauer, psychosoziale Prozessbegleiterin bei PräventSozial Stuttgart. Aber: Die Umsetzung erfolge zu inkonsequent. „Die Anwendung der Maßnahmen hängt stark vom jeweiligen Gericht und den Entscheiderinnen und Entscheidern vor Ort ab.“
Diese würden die Entscheidung, ob Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, „nach pflichtgemäßem Ermessen treffen“, wie Philipp Wissmann vom Landesjustizministerium erklärt. Das Ministerium habe dafür erst vor wenigen Tagen aktuelle „Handlungsempfehlungen“ herausgegeben.
Empfehlungen reichen der Opferberaterin Alena Kraut nicht. Ermittlungsbehörden würden häufig selbst dann keine Gefährdung erkennen, wenn Betroffene auf extremistischen Feindeslisten auftauchen. Kraut wünscht sich, dass Behörden zur frühzeitigen Aufklärung sowie zum proaktiven Schutz von Zeugendaten verpflichtet werden – statt überwiegend auf Anträge zu reagieren.
Zumindest prüfe die Regierung derzeit, inwieweit „auf die Angabe von Wohnanschriften verzichtet werden kann“, teilt das Bundesjustizministerium mit.
„Rechtliche Vorgaben helfen nur, wenn man auch ihre Akzeptanz stärkt“, kommentiert Anwalt Holger-Christoph Rohne. Dafür müsse die Politik endlich den drastischen Personalmangel im Justizwesen angehen. Sonst würden neue Vorgaben zum Opferschutz an überforderten Bediensteten abprallen, die sich resigniert fragen, wer das jetzt noch bewerkstelligen soll.