Dauermahnwache in Berlin Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Corona-Protest-Camp

Daraus wird nichts: Eine geplante Dauermahnwache in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen darf nicht stattfinden. Karlsruhe hat ein solches Urteil bestätigt.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik der Bundesregierung bestätigt. Das teilte das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache in Berlin war vom 30. August bis zum 14. September geplant.
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