Daraus wird nichts: Eine geplante Dauermahnwache in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen darf nicht stattfinden. Karlsruhe hat ein solches Urteil bestätigt.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik der Bundesregierung bestätigt. Das teilte das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache in Berlin war vom 30. August bis zum 14. September geplant.