Lange war unklar, ob der Dax-Konzern Opfer oder Täter ist. Nach der Anzeige der Finanzaufsicht Bafin gegen ein Spekulantennetzwerk ermitteln Staatsanwälte im Umfeld nicht zum ersten Mal.

Frankfurt - Es gibt nicht viel, was schwerer nachzuweisen ist, als illegale Spekulationen gegen den Aktienkurs von Unternehmen. Vor drei Jahren hat es die Staatsanwaltschaft München versucht. Betroffen war der Zahlungsdienstleister Wirecard aus Aschheim. Von damals 39 Beschuldigten übrig geblieben sind am Ende zwei Personen. Gegen den einen wurde das Verfahren gegen eine Geldzahlung eingestellt, gegen den anderen Strafbefehl erlassen, über den noch nicht final entschieden ist. 2019 ist Wirecard erneut ins Ziel von Spekulanten geraten, wobei vieles immer mehr wie ein Deja-vu wirkt.

 

Nicht nur die Mechanismen ähneln sich. Im aktuellen Fall setzte seit Ende Januar die britische Finanzzeitung Financial Times (FT) das heutige Dax-Unternehmen mit einer Serie von Artikeln unter Druck. In Singapur soll ein führender Wirecard-Manager Scheinumsätze erzeugt und die Bilanzen geschönt haben. Wirecard dementiert, verklagt die FT und deren Autor auf Schadenersatz und präsentiert ein Rechtsgutachten, mit dem sich das Unternehmen als entlastet ansieht.

Aktie legt zu

Als Befreiungsschlag lässt das der Markt aber nicht gelten. Gut 160 Euro hat eine Wirecard-Aktie vor den FT-Berichten gekostet. Heute sind es 122 Euro. Zeitweise waren gut acht Milliarden Euro Börsenwert vernichtet. Nun aber hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin ein starkes Indiz dafür geliefert, dass der Dax-Konzern aus Aschheim bei München das Opfer von Spekulanten ist. Bei der Staatsanwaltschaft München hat sie Anzeige gegen mehrere Personen wegen Verdachts auf illegale Marktmanipulation in Form einer Short-Attacke erstattet.

Um das zu verstehen, muss man wissen, wie ein solcher Angriff funktioniert. Er bedarf Spekulanten und einer kursschädigenden Nachricht. Erstere leihen sich dabei gegen Gebühr Aktien eines Unternehmens. Das ist an sich legal und eine gängige Börsenwette, in der Short-Variante eine auf fallende Kurse. Illegal wird es, wenn Spekulanten darauf vertrauen können, dass die Aktie fällt, weil sie vom Erscheinen einer kursschädigenden Nachricht wissen. Wenn das Papier danach gefallen ist, kaufen es die Spekulanten billig zurück, geben das ausgeliehene Papier wieder seinem Besitzer und streichen risikolos den Gewinn ein.

Vor drei Jahren im Wirecard-Altfall war es eine Analyseplattform namens Zatarra, die kritische Berichte veröffentlicht hat, 2019 die FT. Der Autor war in beiden Fällen identisch. 2016 wurde er von Staatsanwälten nicht als Beschuldigter geführt. Heute zählt er zum Spekulantennetzwerk, das die Bafin angezeigt hat, bestätigen zwei Quellen unabhängig voneinander.

Wirecard soll erspresst worden sein

Verdachtsmomente, sich an einer Marktmanipulation beteiligt zu haben, weist die FT zurück. Aber der Umstand, dass der Schreiber der negativen Nachrichten damals wie heute identisch ist, macht stutzig. Gut möglich ist, dass es noch mehr solche Überschneidungen handelnder Personen gibt. Die Bafin hat namentlich bislang eine gute Handvoll Personen angezeigt – Journalisten und Spekulanten. Dazu kommen weitere noch Unbekannte. Insider würde es jedenfalls nicht überraschen, wenn mehrere der heute Angezeigten mit den vor drei Jahren Beschuldigten identisch sind.

Dazu passt ein zweiter Ermittlungsstrang der Münchner Staatsanwälte. Denn Wirecard soll erpresst worden sein. Wenn der Konzern nicht eine Millionensumme zahle, werde es weitere Negativberichte geben, hat jüngst ein bislang Unbekannter angeblich gedroht. Er könnte Teil des Spekulantennetzwerks sein, womit der Wirtschaftskrimi Wirecard verständlich würde. Komplett aus dem Schneider wäre Wirecard damit immer noch nicht. Zum einen räumt das Unternehmen ein, dass sich einzelne lokale Wirecard-Mitarbeiter in Singapur strafbar gemacht haben könnten. Auch an die Öffentlichkeit gelangte Chatprotokolle eines Gesprächs zwischen Wirecard-Justitiaren in Singapur und der Konzernzentrale sähen Zweifel.

Frist läuft ab

„Ich verstehe nicht, wie ein paar Leute etliche äußerst schwerwiegende Finanzdelikte begehen und dann ungestraft weitermachen können“, zitiert die Süddeutsche Zeitung einen inzwischen nicht mehr für Wirecard tätigen Justitiar. Zur Erfüllung des Tatbestands einer illegalen Marktmanipulation ist es egal, ob eine vorab abgesprochene Nachricht inhaltlich richtig oder falsch ist. Strafbar wird es durch das Absprechen. Die Vorwürfe an die Adresse von Wirecard müssen also nicht zwingend erfunden sein. Aber die Indizien zu Gunsten der Aschheimer mehren sich. Die Bafin wird diese Woche noch ein zweites Mal für Aufsehen im Fall Wirecard sorgen. Am Gründonnerstag um Mitternacht läuft die zweimonatige Frist aus, mit der sie Mitte Februar Spekulationen auf fallende Kurse des Zahlungsdienstleisters verboten hat. Die Behörde kann die Frist verlängern oder sie stillschweigend auslaufen lassen.

Wie sie entscheidet, gibt die Bafin mit keiner Silbe zu erkennen. Die Anzeige gegen das Spekulantennetzwerk sei kein Argument in die eine oder andere Richtung, sagt eine Bafin-Sprecherin. Läuft das Verbot aus, dürfte spätestens am Dienstag nach Ostern klar sein, ob die Märkte wieder Vertrauen in Wirecard gefasst haben. Nach der Bafin-Anzeige ist es jedenfalls schon mal leicht aufwärts gegangen.