Deal mit Straftätern Rechtsempfinden gerät in Turbulenzen
Ist das Recht in Deutschland für alle gleich? Auf der einen Seite schon. Auf der anderen darf man zweifeln, kommentiert Christian Gottschalk.
Ist das Recht in Deutschland für alle gleich? Auf der einen Seite schon. Auf der anderen darf man zweifeln, kommentiert Christian Gottschalk.
Die jungen Männer, die in den letzten Monaten vor dem Dresdner Landgericht saßen, um sich für einen der größten Kunstdiebstähle der deutschen Geschichte zu verantworten, gehören sicher nicht zu den Sympathieträgern der Nation. Wer als Mitglied eines Familienclans tituliert wird, wer Vorstrafen sammelt wie andere Leute Briefmarken, wer mit Statussymbolen protzt, bei denen der Verdacht nahe liegt, dass sie nicht durch ehrliche Arbeit erworben wurden, über den ist der Stab schnell gebrochen. Dass ausgerechnet so jemand mit einer vergleichsweise geringen Strafe bedacht wird, kann das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden schon in Turbulenzen versetzen. Der Deal im Strafprozess, das ist und bleibt eine umstrittene Angelegenheit.
Rund 350 Kilometer südlich von Dresden hat am Dienstag ein Mann ein Geständnis abgelegt. Ein Mann, der einst zu den Geachteten des Landes gehörte, für manche auch zu den Sympathieträgern. Rupert Stadler, Ex-Audi-Chef, trat bei Wirtschaftskongressen auf, die unter dem Motto „von den Besten lernen“ standen. Er saß neben der Kanzlerin, dinierte mit Präsidenten, feierte mit den Größen des Landes. Nun hat Stadler „Ja“ gesagt. Jahrelang hatte der Manager seine Unschuld beteuert, im Abgasskandal von VW etwas gewusst zu haben. Nun der Schwenk. Mit dem Ja hat sich Stadler von einer Haftstrafe freigekauft. Auch hier gab es einen Handel. Das Gericht kann den Prozess nun zu Ende führen, nach rund drei Jahren.
Zwei Entscheidungen, die mehr miteinander zu tun haben, als es auf den ersten Blick scheint. Beide Fälle zeigen dem Rechtsstaat seine Grenzen auf. Hätten die Juwelendiebe nicht gestanden, wo sich die letzten Stücke aus dem Grünen Gewölbe befinden, die wertvollen Kunstschätze wären wohl für immer verloren gewesen. Geständnis und Rückgabe gegen Strafrabatt, das war der Handel in Dresden. In München dient das Geständnis der Prozessökonomie. Das Gericht war von der Schuld Stadlers überzeugt und auch gewillt, ihn ins Gefängnis zu stecken. Doch im Detail ist die Beweisführung schwierig, der Angeklagte hat gute Anwälte, die nächste Instanz droht. Da scheint eine Bewährungsstrafe samt millionenschwerer Strafzahlung der bessere Weg.
Man könnte zynisch sein und sagen, dass das Recht in Deutschland halt doch für alle gleich ist. Für Berufskriminelle wie für die Mitglieder der sogenannten ordentlichen Gesellschaft. Doch so ist es leider nicht. Einen Handel kann nur machen, wer etwas zum Handeln anzubieten hat. Sei es Diebesgut, oder seien es Informationen. Wer besonders raffiniert vorgeht, besonders komplexe Sachverhalte verschleiert, der ist im Gerichtssaal klar im Vorteil.
Anders als das gesunde Rechtsempfinden weiter Teile der Bevölkerung hält das Bundesverfassungsgericht den gesetzlich geregelten Handel im Strafrecht für zulässig, zumindest dann, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. An diese, sehr formaljuristischen Bedingungen haben sich die Gerichte gehalten. Ein Geständnis gehört dazu, die Reue der Angeklagten nicht. Und das ist wahrscheinlich der Grund, warum viele Menschen, die nicht gerade mit der Strafprozessordnung schlafen gehen, eher Kopfschütteln als Verständnis für die Entscheidungen haben.
Dass die Juwelendiebe ihr Handeln bereuen, und fortan ein straffreies Leben führen werden, das glaubt man lieber nicht. Dass der ehemalige Audi-Chef hinter den Worten steht, die er ja nicht einmal selbst gesprochen hat, sondern durch seine Anwältin verlesen ließ, das ist ebenso unwahrscheinlich. Für den Handel vor Gericht mag das nicht von entscheidender Bedeutung sein. Für die Emotionen des Publikums schon.