Debatte bei Leseraktion Ist das Reinheitsgebot noch zeitgemäß? – Forderung nach Reformen

Vanessa Pantoudis verkauft auch Bier, das nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde. Die strengen Regeln gerade in Baden-Württemberg und Bayern sieht sie kritisch. Foto: Sandra Lesacher

Beim Bier-Tasting unserer Zeitung beklagen Brauer und Händler die strengen Regeln für die Herstellung von Bier. Unterstützung findet die Forderung nach einem „Natürlichkeitsgebot“.

Volontäre: Julian Meier (mej)

Das Reinheitsgebot ist uralt. 1516 wurde es in Ingolstadt, im Herzen Bayerns, erlassen. Es regelt, welche Inhaltsstoffe ins Bier dürfen; nach wenigen Änderungen im Laufe der Jahrhunderte sind das Hopfen, Malz, Hefe und Wasser. Aromen oder Farbstoffe sind tabu. Das war vor allem dazu gedacht, die Verbraucher vor giftigen Zutaten zu schützen.

 

Nachdem die Verordnung lange Zeit nur in Bayern gegolten hatte, wurde sie Anfang des 20. Jahrhunderts auf das ganze Land ausgeweitet. Das hat sich bis heute nicht geändert. Doch ist das Reinheitsgebot überhaupt noch zeitgemäß? Wie sich beim Bier-Tasting unserer Zeitung mit regionalen Brauern herausstellte, gibt es nicht wenige, die die Regeln für überholt halten und in ihnen auch eine Gefahr für die Biervielfalt sehen.

Unterschiedliche Regeln in Deutschland

Vanessa Pantoudis, die die Titel International Beer Sommelière und Qualified Beer Judge in ihrem Lebenslauf stehen hat, sieht die besonders strengen Regeln, wie sie vor allem in Baden-Württemberg und Bayern gelten, kritisch: „Ich bin absolut nicht gegen das Reinheitsgebot. Aber ich fände es schön, wenn es in Deutschland ein Natürlichkeitsgebot geben würde.“

„Das ist frustrierend für kleine Brauereien im Süden.“

Vanessa Pantoudis, Biersommelière und Inhaberin von „Hop around the world“

Dann müsste auf Bieren, die neben Hopfen, Malz, Hefe und Wasser noch weitere natürliche Stoffe enthalten, nicht „alkoholhaltiges Malzgetränk“ stehen. Noch dazu, weil „über dem Weißwurstäquator“ ja teils lockerere Regeln gelten und auch ausländisches Bier in Deutschland verkauft werden darf, das nicht nach deutschem Reinheitsgebot gebraut wurde. „Das ist frustrierend für kleine Brauereien im Süden“, sagt Pantoudis.

Bezeichnung „Traditionelles Bier“ für Biere nach dem Reinheitsgebot?

Manche Getränke dürfen aktuell als „besonderes Bier“ deklariert werden. Dafür ist aber eine Ausnahmegenehmigung notwendig, die aufwendig und vor allem auch teuer sei, wie Sebastian Bauer von „Suspicious Monkeys Brewing“ erklärt. Das sei etwa dann möglich, wenn man nachweisen könne, dass eine bestimmte Zutat in das Getränk gehört, weil das entsprechende Rezept bereits vor 1516 geschrieben worden ist.

Beim Bier-Tasting unserer Zeitung wird auch Craftbier mit Inhaltsstoffen wie Rote Bete ausgeschenkt. Foto: Sandra Lesacher

Auch die Teilnehmer unserer Leseraktion waren der Meinung, dass das Reinheitsgebot in seiner heutigen Form eher hinderlich sei. „Die Vielfalt ist eingedämmt“, meint Christine. Eine Lockerung des Reinheitsgebots könne das Angebot „moderner und vielschichtiger“ machen. Unterstützung erhält sie bei dem Vorschlag von ihrem Sohn Lukas, der sich vorstellen kann, für Biere nach dem Reinheitsgebot künftig die Bezeichnung „traditionelles Bier“ zu verwenden, um sie von anderen Bieren zu unterscheiden.

Manuel ist beim Thema Reinheitsgebot hin- und hergerissen, hält aber das „Natürlichkeitsgebot“, wie es Vanessa Pantoudis favorisiert, für den moderneren und zeitgemäßeren Ansatz. „Ich finde es schade, wenn man gar nicht erkennt, dass Bier drin ist“, sagt er. Der Weg, mögliche Reformen herbeizuführen, dürfte allerdings ein langer sein.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Ludwigsburg