Südwestmetall will keine Begrenzung auf zehn Arbeitsstunden pro Tag – die Gewerkschaft IG Metall sieht das anders.

In der Debatte um die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes bringen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Metall- und Elektrobranche im Kreis Esslingen ein. Der Verband Südwestmetall im Bezirk Neckar-Fils fordert, neben der Arbeitszeiterfassung auch weitere Regelungen in den Blick zu nehmen. Dagegen wehrt sich die IG Metall Esslingen.

 

Kürzlich hat der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen neuen Entwurf für eine Reform des Arbeitsgesetzes vorgelegt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das eine Arbeitszeiterfassung verlangt hatte. Das bewog nun den Arbeitgeberverband Südwestmetall Neckar-Fils zu einer Stellungnahme, die weitergehende Änderungen verlangt.

Südwestmetall fordert mehr Flexibilität

Demnach halten die Metallarbeitgeber in den Kreisen Esslingen und Göppingen die geltenden Arbeitszeitregelungen für ungeeignet für die von zunehmender Flexibilität geprägte Arbeitswelt. Besonders die Begrenzung der maximalen Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag hält der Geschäftsführer der Bezirksgruppe Neckar-Fils des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Ralph Wurster, für eine Überregulierung, die nicht mehr in die Zeit passe: „Es geht natürlich nicht darum, jeden Tag länger als zehn Stunden zu arbeiten. Aber Arbeitnehmer, die zum Beispiel ein Projekt dringend abschließen oder einfach mal etwas länger arbeiten wollen, um am nächsten Tag einen halben oder gar ganzen Tag freinehmen zu können, sollten dies auch tun dürfen.“ Wurster fordert, die Obergrenze ersatzlos aus dem Gesetz zu streichen und verweist hierbei auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie mit einer Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit.

IG Metall hält an Höchstarbeitszeit fest

Das sieht die IG Metall Esslingen anders. Sie wirft den Arbeitgeberverbänden einen „massiven Deregulierungskurs“ vor, wie der zweite Bevollmächtigte der IG Metall Esslingen, Alessandro Lieb, sagt. „Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass der Achtstundentag und elf Stunden Ruhezeiten weiterhin als Kernnormen des Arbeitsschutzes erhalten bleiben und die Aufzeichnungspflicht nicht verwässert wird.“ Das Arbeitszeitgesetz müsse Menschen schützen, manchmal auch vor sich selbst, weil Menschen im Betrieb erpressbar seien.

Lieb vertritt die gegenteilige Meinung zu Südwestmetall: Das Arbeitszeitgesetz mit einer Höchstarbeitszeit, den Ruhezeiten und den Flexibilisierungsgrenzen habe seine Bedeutung auch heute nicht verloren. „Immer mehr Beschäftigte beklagen Arbeitsüberlastung und Arbeitshetze aufgrund von Druck durch Vorgesetzte, Kennzahlen und selbst herbeigeführten Personalmangel.“