Für viele Frauen ist eine Fehlgeburt sehr belastend, sie sind aber nicht automatisch von der Arbeit freigestellt. Nun soll es eine neue Regelung geben.

Es ist ein emotionales Thema: Wie geht die Gesellschaft mit Fehlgeburten um – und wie viel Zeit soll den betroffenen Frauen eingeräumt werden, um etwas zu verarbeiten, das viele von ihnen oftmals als besonders belastend erleben? Denn für Mütter gilt eine gesetzliche Schutzfrist von acht Wochen nach der Entbindung. In Fällen von Fehlgeburten – dem vorzeitigen Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche – gilt die besagte Frist nicht. Der „Tagesschau“ zufolge soll vor der Bundestagswahl im Februar noch eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet werden, auf die sich SPD, Grüne, FDP und die Union im Grundsatz geeinigt haben sollen. Es sei eine gestaffelte Regelung ab der 13. Schwangerschaftswoche geplant, hieß es vonseiten der Union. Bislang ist es so, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigen lassen müssen.