Kompetenzgerangel in Heimsheim Streit zwischen Bürgermeister und Rat spitzt sich zu
Der Gemeinderat bleibt dabei, Kompetenzen des Bürgermeisters in Personalfragen einzuschränken. Jürgen Troll sieht darin einen Präzedenzfall und gibt nicht auf.
Der Gemeinderat bleibt dabei, Kompetenzen des Bürgermeisters in Personalfragen einzuschränken. Jürgen Troll sieht darin einen Präzedenzfall und gibt nicht auf.
Das Kompetenzgerangel um die Besetzung von Stellen in der Verwaltung der Stadt Heimsheim endet nicht. Der Gemeinderat hat erneut dagegen gestimmt, dass der Bürgermeister Jürgen Troll in eigener Zuständigkeit Stellen bis zur Entgeltgruppe 8 beziehungsweise 9a besetzen darf. Troll hatte gegen eine gleichlautende Entscheidung des Gemeinderats Anfang Mai Widerspruch eingelegt und diese Angelegenheit noch einmal zur Abstimmung vorgelegt. Er sieht den ursprünglichen Beschluss als rechtswidrig. Eine Mehrheit von Ratsmitgliedern von SPD, CDU, Freien Wählern und Unabhängiger Wählervereinigung bleibt bei ihrer Auffassung.
Die Heimsheimer Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze hatten ursprünglich Kompetenzen in Sachen Personalbeschaffung nach Änderungen in der Tarifstruktur an den aktuellen Stand anpassen und die Hauptsatzung der Gemeinde ändern wollen. Anstatt, wie bisher, Beschäftigte bis zu den Entgeltgruppen 6 selbstständig einstellen zu können, sollte das künftig bis Entgeltgruppen 8 gelten. Ähnliches sollte für Personal in der Kinderbetreuung gelten. Während der Gemeinderat dies bei Erzieherinnen und Erziehern bewilligte, ging die Mehrheit aber hinter den Vorschlag zurück und genehmigte dem Bürgermeister nur Einstellungen bis zur Entgeltgruppe 4 TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst).
Damit könnte der Bürgermeister nur noch Reinigungskräfte und Amtsboten einstellen. Entscheidungen über alle anderen sachbearbeitenden Mitarbeiter ohne Leitungsfunktion, die des Bauhofs und der Hausmeister sowie der Bibliothek und der Schulsekretärinnen wäre ihm damit entzogen. Bei Führungskräften entschied ohnehin immer schon der Gemeinderat mit. Der Bürgermeister sieht dies als einen Eingriff „in die Geschäfte der laufenden Verwaltung“, für die er laut Paragraf 44 der Gemeindeordnung zuständig ist. Aufgrund dieses Beschlusses sei ihm die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht, die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit zu erledigen, nicht mehr möglich.
Die Stadt Heimsheim beschäftigt rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 110 im Bereich der Kinderbetreuung. Es gibt einen Stellenplan, den der Gemeinderat genehmigt, die nötigen Finanzen werden im Haushalt eingestellt, über den der Gemeinderat entscheidet.
Nun blieb der Gemeinderat auch im zweiten Durchgang bei seiner ursprünglichen Haltung. Ralf Rüth (CDU) sagte, dass er es für „sinnvoll und angemessen“ halte, dass der Gemeinderat mit Verwaltung und Personalrat bei Stellenbesetzungen aus den Bewerbungen „die Geeignetsten für die vielfältigen Aufgabenstellungen in unserer Stadt“ auswählt. Alle sollten ihre „spezifischen Erfahrungen und Sichtweisen einbringen, um die Kompetenzen und Eignung“ der Bewerber zu erkennen und einordnen zu können. Ziel sei es, so Rüth, Stellen bestmöglich zu besetzen. „Das ist in Zeiten knapper werdender Mittel im Interesse unserer Stadt.“
Gaby Wulff (Bürger für Heimsheim, BfH) zeigte sich auch erneut enttäuscht von dieser Haltung. „Wir haben trotzdem noch genügend Stellen, über die wir entscheiden können. Alles andere geht rückwärts“, sagte sie. Ihr Fraktionskollege Jürgen Gerhold meinte, dass er in Heimsheim keine Sonderstellung in Vergleich zu anderen Kommunen haben möchte und auch „keine übermäßige Beschäftigung mit Personalthemen“ will. Auch könne er in der Vergangenheit keine Probleme feststellen, die ihn jetzt zu einem Umdenken bewegten. Vier Räte von BfH und Frauen für Heimsheim stimmten schließlich für die Vorlage der Verwaltung, neun Räte dagegen, womit der ursprüngliche Beschluss von Anfang Mai in Kraft bleibt. Weil der Bürgermeister diesen weiterhin für rechtswidrig hält, hält er am Widerspruch fest. Dieser habe aufschiebende Wirkung.
Jürgen Troll will den Beschluss des Rats, ihm per Änderung der Hauptsatzung praktisch keine Entscheidungsbefugnis mehr in Personalangelegenheiten zu gewähren, zunächst von der Kommunalaufsicht beim Landratsamt prüfen lassen. Danach bestehe die Möglichkeit, die Angelegenheit vom Verwaltungsgericht klären zu lassen. „Ich gehe davon aus, dass dies auch ein Präzedenzfall in Baden-Württemberg ist“, sagte der Bürgermeister unserer Zeitung.
Beim Blick in Nachbarkommunen wird deutlich, dass die Bürgermeister dort weitergehende Personalkompetenzen haben als dem Heimsheimer Schultes jetzt zugestanden werden. So darf die Bürgermeisterin im doppelt so großen Rutesheim bis Entgeltgruppe 11 TVöD Personal einstellen, in Mönsheim und Wimsheim mit jeweils 3000 Einwohnern bis Entgeltgruppe 8 – was auch Jürgen Troll für seine Verwaltung einfordert. In Friolzheim (4000 Einwohner) darf der Bürgermeister laut Hauptsatzung allerdings nur bis Entgeltgruppe 6 beziehungsweise S8a TVöD selbst einstellen.