Exklusiv Es bleibt dabei: nur Jugendliche bis 18 Jahre werden vom Mindestlohn ausgenommen. Damit hat sich die Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) durchgesetzt. Einen Kompromiss gibt es bei Langzeitarbeitslosen.

Berlin - Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat innerhalb der Bundesregierung wesentliche Teile ihres Entwurfs zum Mindestlohn durchgesetzt. Wie die Stuttgarter Zeitung aus Koalitionskreisen erfahren hat, soll der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde vom nächsten Jahr an für die meisten Beschäftigten gelten. Es bleibt dabei, dass nur Jugendliche bis 18 Jahre vom Mindestlohn generell ausgenommen werden. Diese Altersgrenze sah Nahles von Anfang an vor.

 

In der Union waren dagegen Forderungen laut geworden, die Altersgrenze auf 21 Jahre anzuheben. Dies verlangte beispielsweise das unionsgeführte Bundesbildungsministerium. In der regierungsinternen Beratung des Gesetzentwurfs konnte sich Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) jedoch nicht durchsetzen.

Auch die Wirtschaftsverbände hatten mit Blick auf Erfahrungen in europäischen Ländern verlangt, mehr Jugendliche vom Mindestlohn zu befreien. Unionspolitiker und Wirtschaftsverbände argumentierten, bei einem zu hohen Mindestlohn werde die duale Berufsausbildung unattraktiv.

DIHK fordert Altersgrenze von 25 Jahren

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert beim Mindestlohn eine Altersgrenze von 25 Jahren. „Wir müssen gemeinsam verhindern, dass Jugendliche statt einer Ausbildung mit Perspektive einen kurzfristig besser dotierten Mindestlohnjob annehmen“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer der Zeitung „Die Welt“. Er rate der Bundesregierung dringend, entsprechende Ausnahmen im Gesetzentwurf zu verankern. Die Bundesregierung lässt diese Einwände nicht gelten.

Heute will das Kabinett den Gesetzentwurf billigen. Danach beginnen die parlamentarischen Beratungen. Es wird erwartet, dass die Altersgrenze von 18 Jahren in der Union auf Kritik stößt. Fraktionschef Volker Kauder (CDU) soll aber deutlich gemacht haben, dass keine Korrekturen mehr möglich seien.

Änderungen bei Langzeitarbeitslosen

Bei einer weiteren Ausnahmeregelung muss Arbeitsministerin Nahles geringfügige Änderungen vornehmen. Damit der gesetzliche Mindestlohn die Jobchancen von Langzeitarbeitslosen nicht erschwert, soll er für ehemalige Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung nicht vorgeschrieben werden. Nach einem halben Jahr Anstellung muss auch für diesen Personenkreis der Mindestlohn bezahlt werden. Ursprünglich wollte Nahles die Ausnahme für Langzeitarbeitslose nur zulassen, wenn ein Arbeitgeber zugleich Eingliederungshilfen der Bundesagentur für Arbeit beantragt hat. Diese Verknüpfung fällt nun jedoch weg.

Damit der Mindestlohn nicht über Praktika umgangen wird, sollen Praktikumsplätze bis zu einer bestimmten Dauer ebenfalls ausgenommen werden. Die Bundesregierung hat zudem signalisiert, dass sie die Kritik der Zeitungsverleger am Mindestlohn im Hinblick auf die Zeitungszusteller nochmals prüfen will.

– Kommentar: Union knickt ein