Für Innenminister Reinhold Gall (SPD) ist das bestehende Gesetz ausreichend und auch klar. Zudem gelte: „Es genügt der gesunde Menschenverstand.“

Stuttgart – „Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten.“ Mit diesem Satz will die FDP-Landtagsfraktion die Gemeindeordnung ergänzen. Damit soll den Kommunen klipp und klar gemacht werden, dass sie keine Finanzgeschäfte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, abschließen dürfen. In Sachsen sei als erstem Bundesland eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht worden, sagte der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Er begründete in der aktuellen Debatte, die die Liberalen beantragt hatten, den Vorstoß damit, dass kommunale Kämmerer „durch Banken geködert“ würden, um mit solchen Geschäften angeblich Zinsen zu sparen. Rülke verwies auf die Stadt Pforzheim, die mehr als 57 Millionen Euro Verlust durch solche Finanzderivatgeschäfte erlitten habe, bundesweit sei von einem Schaden von mehr als einer Milliarde Euro auszugehen.

 

CDU, SPD und Grünen hingegen lehnten diesen Vorstoß ab. Karl Klein (CDU) konnte ihn auch deshalb nicht nachvollziehen, weil sich die Bürgermeister und Oberbürgermeister bis auf wenige Ausnahmen an die gesetzlichen Regelungen hielten und verantwortungsvoll und vorsichtig mit den öffentlichen Mitteln umgingen. Und im Zweifelsfall hätten Gemeinderäte, Kreisräte und Abgeordnete die Pflicht und die Verantwortung, für Transparenz und Kontrolle zu sorgen. Die Banken allerdings, insofern gab Klein Rülke recht, seien ebenfalls in der Pflicht. Wenn es ein Spekulationsverbot für öffentliche Haushalte gebe, dürften Banken solche Finanzprodukte auch nicht den Kommunen anbieten.

Eine FDP-Oberbürgermeisterin hat spekuliert

Ebenfalls keinen Handlungsbedarf sah Andreas Schwarz von den Grünen. Der Fall Pforzheim sei ein „FDP-Fall Pforzheim“. Genüsslich erinnerte er Rülke, der auch Gemeinderat in Pforzheim ist, daran, dass  eine FDP-Oberbürgermeisterin diese höchst spekulativen Geschäfte eingegangen war. „Müssen wir immer, wenn ein FDP-Amtsträger oder eine FDP-Amtsträgerin Blödsinn macht, eine Verbotsregelung aufstellen?“, fragte Schwarz. Als er dann auch noch ein Pforzheimer Gemeinderatsprotokoll vom Dezember 2002 zitierte, wonach sich der FDP-Stadtrat Rülke für ein – dann doch nicht zustande gekommenes – Cross-Border-Leasing-Geschäft mit der Kläranlage zur Verbesserung der Haushaltslage ausgesprochen hatte, war Schwarz der anerkennende Applaus im Plenum gewiss. Rülke verhalte sich wie „ein Wolf im Schafspelz“, wenn er Cross-Border-Leasing unterstütze, andererseits aber die Kommunen an die kurze Leine nehmen möchte, sagte Schwarz.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) hingegen hält die bestehenden Regelungen in der Gemeindeordnung für ausreichend. „Es genügt der gesunde Menschenverstand“, sagte Gall und zitierte den Verwaltungsrechtler Christian Kirchberg: „Der Gang ins Casino verbietet sich, denn die Bank gewinnt immer.“