Auf einem Kongress in Berlin diskutieren Filmregisseure und Produzenten über die Grenzen ihrer Freiheit.

Berlin - Heute ist das Verbot eines Films ziemlich selten. Denn es gibt viele andere Möglichkeiten, einen Film verschwinden zu lassen oder ihn nur einem kleinen Publikum zugänglich zu machen. Mal liegt es an den Musikrechten, die nur ganz bestimmte Einsätze erlauben, mal an porträtierten Personen, die sich falsch dargestellt fühlen, mal an den hohen Kosten für Archivmaterial - ein Grund findet sich immer, ohne dass sich jemand zum Schluss als Zensor bloßgestellt fühlt."Es dauerte elf Jahre vom Rohschnitt bis zur Aufführung von ,Hitlers Hitparade"', erzählte C. Cay Wesnigk jüngst auf eine, von der Deutschen Kinemathek und I-Rights-Info » (einem Internet-Informationsportal zum Urheberrecht) veranstalteten Kongress in Berlin. In ihrem Dokumentarfilm montierten Oliver Axer und Susanne Benze Szenen aus der Werbung, aus Spiel-, Amateur-, Lehr-, Propaganda- und Trickfilmen der Nazizeit und kombinierten sie derart mit Schlagern jener Zeit, dass sich die Bilder und Lieder gegenseitig originell kommentierten.

Für den knapp achtzigminütigen Film mussten sie bei vielen Urhebern und Organisationen Erlaubnisse einholen. "Die Preise für Archivmaterial sind eigentlich prohibitiv", meinte Wesnigk. So würden die Archive bei einem geplanten Verkauf des Films ins Ausland einfach ihre Minutenpreise mit der Zahl der Länder multiplizieren. Weil die Rechte, die er hätte einkaufen müssen, eine Kinoauswertung unrentabel machten, verzichteten die Produzenten schließlich auf einen Kinostart und den ebenfalls kostentreibenden Verkauf ins Ausland. Stattdessen beschritt Wesnigk einen Weg, der die Kosten senkte, aber gleichzeitig eine weitere Verwertung unmöglich machte: Weil die TV-Sender in ihren Programmen derart viele Musiktitel zum Einsatz bringen, dass Einzelabrechnungen darüber unmöglich sind, haben sie ein Pauschalabkommen mit der Musikrechtegesellschaft Gema abgeschlossen. Also produzierte Wesnigk "Hitlers Hitparade" für Arte und das ZDF. Arte strahlte den Film 2004 und 2005 dreimal aus. Seitdem war der Film, trotz guter Quote, nicht mehr im Programm zu sehen.

Steit um Spielfilm über Conterganskandal


Das Problem mit der Musik umging Regisseur Hannes Stöhr, indem er in "Berlin Calling" - der Film erzählt vom stressigen Leben eines durch die Welt reisenden DJs - die Hauptrolle mit dem Technomusiker Paul Kalkbrenner besetzte und diesen die Musik für den Film gleich selbst schreiben ließ. Stöhr filmte echte Auftritte von Kalkbrenner. Anschließend musste er von den während des Auftritts gefilmten Tänzern aber noch eine schriftliche Erlaubnis zum Verwenden der von ihnen gemachten Bilder einholen - was bei einer Veranstaltung mit einigen Hundert bis Tausend Leuten gar nicht so einfach ist.

Aber immer noch einfacher, als sich mit einem Unternehmen anzulegen. Rechtsanwalt Peter Raue berichtete von seinen Erfahrungen bei dem zweiteiligen TV-Film "Contergan". In dieser Geschichte versucht ein Rechtsanwalt, den Arzneimittelhersteller Grünenthal GmbH zu einer Schadenersatzzahlung zu zwingen: Die Grünenthal GmbH verkaufte von 1957 bis 1961 die Contergantabletten als besonders für Schwangere geeignetes Schlafmittel. Allein in Deutschland kamen wegen bis dato unbekannten Nebenwirkungen über 4.000 missgebildete Kinder zur Welt. 1970 erzielte das Unternehmen mit den Geschädigten eine außergerichtliche Einigung.

2006 wollte die ARD einen Spielfilm über den Conterganskandal zeigen. Aber die Grünenthal GmbH versuchte mit allen juristischen Mitteln, eine Ausstrahlung des fünf Millionen teuren Films zu verhindern. Dabei wurden oft reine Details des Films angegriffen, die dessen Gesamtaussage gar nicht infrage stellten, zum Beispiel das Verdichten bestimmter Ereignisse auf wenige Personen oder das Zeigen von Szenen, für die es außer den unmittelbar Beteiligten keine Zeugen gibt. Als Fiktionalisierungen innerhalb eines auf Tatsachen gründenden sind solche Mittel unumgänglich.

"Wir raten immer zu möglichst viel Mut"


Wie nahe muss also ein Spielfilm an den wahren Ereignissen bleiben, wie viel muss er erfinden? Raue: "Wir raten immer zu möglichst viel Mut." Immerhin, die Rechtsprechung sei nicht einheitlich, aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Maxim Billers Roman "Esra" weise doch den Weg: In der Entscheidung sagte Karlsruhe, dass bei der Schilderung von Details aus dem Intimleben die Privatsphäre höher wiege als die Kunstfreiheit.

Daneben ist für Kreative das Urheberrecht das größte Problem. Die derzeitige Praxis sei, so Rechtsanwalt Till Kreutzer, für alle unbefriedigend. Das Urheberrecht werde immer weiter gefasst, die Interessen der Allgemeinheit an einem Kulturgut ignoriert oder heruntergespielt. Kreative Bearbeitungen von bereits vorhandenem Material zu etwas neuem - früher hieß das Collage, heute Remix oder Mashup - sind inzwischen sehr beliebt. Hunderte finden sich, mal besser, mal schlechter, auch bei dem Internetportal Youtube. Nach geltendem Recht sind sie allerdings illegal. "Aber: wem schadet es?", fragte Kreutzer.

Einen Ausweg aus der deutschen und europäischen Misere bietet der dynamische und sich damit aktuellen Entwicklungen schnell anpassende US-amerikanische Ansatz. Nachdem vor ungefähr zwanzig Jahren die Preise für Lizenzen immer stärker anstiegen, formulierten amerikanische Dokumentarfilmer eine über das deutsche Zitatrecht hinausgehende Erklärung, den "Statement of Best Practices in Fair Use". Hier ist geregelt, wann sie zu welchem Zweck Material von anderen verwenden dürfen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Dieses Statement entfaltete, so der Anwalt Michael C. Donaldson, in den vergangenen Jahren eine ungeahnte Wirkung. Heute können amerikanische Künstler und Dokumentarfilmer sich großzügig an fremdem Material bedienen und dieses auch entgegen den ursprünglichen Absichten der Urheber benutzen.

Auch "Hitlers Hitparade" wäre, so Donaldson, durch die Fair-Use-Regel womöglich abgedeckt. Dann hätte C. Cay Wesnigk sich nicht jahrelang um den Rechteerwerb kümmern müssen.